Eine weitere objektive konkursgerichtliche Überwachung beider Konkursverfahren war nicht gegeben. Die Konkursverfahren selbst waren wegen Befangenheit des Richters, die sich in vielen einzelnen Entscheidungen manifestierte, keine fairen Verfahren.
Die gegen Vertreter der BAWAG, gegen die Masseverwaltung und gegen den Konkursrichter aufgrund von konkreten und substanzierten Anzeigen geführten strafrechtlichen Verfahren der Staatsanwaltschaften Salzburg und Steyr wurden ohne Ermittlungen in der Sache selbst eingestellt. Ordnungsgemäße Ermittlungen hätten nach der Überzeugung des Ausschusses spätestens 1998 mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Ergebnis geführt, dass die Masseverwalter und der Konkursrichter in der Causa Atomic nicht mehr hätten tätig bleiben dürfen.
Die BAWAG hat bereits rund ein Jahr vor dem Konkursantrag begonnen, gegen Treu und Glauben und unter Ausnutzung des langjährigen Vertrauensverhältnisses Vorbereitungen zu treffen, die ihr im Ergebnis die Option für eine unfreundliche Übernahme im Wege eines Konkurses eröffnete, wie zum Beispiel die Verrechnung von überhöhten Zinsen in der Höhe von 14 Prozent p.a. – somit allein in den Jahren 1993 und 1994 rund 278 Millionen Schilling. So ist die zum Konkurszeitpunkt bestehende Überziehung des Kreditrahmens der Höhe nach zur Gänze mit diesen von der BAWAG verrechneten überhöhten Zinsen erklärbar.
Die Amer, Käuferin der AFS – Atomic for Sport –, hat für den Kauf effektiv und noch ohne Berücksichtigung der ihr nachträglich ohne weiteres Entgelt zugewendeten Patente und Markenrechte deutlich unter 400 Millionen Schilling netto aufgewendet, das heißt inklusive dieser Rechte praktisch zum Nulltarif die Aktiva des österreichischen Ski-Weltmarktführers erworben. Hinzu kommt, dass der Verkauf an Amer vereinbart und bewilligt wurde, bevor ein endgültiger Vermögensstatus vorlag und auch bevor alle Konkursforderungen angemeldet waren, sozusagen im Blindflug.
Ein anderer Teil der Zermürbungstaktik der BAWAG-Vertreter, der Masseverwalter beziehungsweise des Konkursrichters waren die dokumentierten vielfältigen und schikanösen Versuche, Journalisten, Buchautoren, Gutachter, einen Volksanwalt und die ermittelnden Gendarmeriebeamten durch Strafanzeigen, Klagen oder Klagsdrohungen mundtot zu machen.
Der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Salzburg, die zuvor im Auftrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck umfangreiche Ermittlungen angestellt hat und der Ende 1997 eine substanzierte Sachverhaltsdarstellung vorgelegen ist, wurden weitere Ermittlungen ausdrücklich untersagt. Im zeitlichen Zusammenhang mit mehreren, ebenfalls aktenkundig, heftigen Interventionen des BAWAG-Generaldirektors Elsner beim damaligen Innenminister Schlögl persönlich wurden gegen die ermittelnden Gendarmeriebeamten Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet. (Abg. Krainer: Da waren drei Jahre dazwischen! Da war schon Strasser und kein Schlögl!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der nur kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit – es gibt noch eine Reihe von Feststellungen in diesem Zusammenhang – bin ich der Meinung, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses an drei bis vier weiteren Tagen eine restlose Aufklärung vieler der angestrengten Untersuchungsgegenstände herbeigeführt hätte.
Es tut mir leid, dass nicht einmal die Bereitschaft
bestanden hat, diese Feststellung, von der ich meine, dass sie in der Substanz
von der Mehrheit des Hauses mitgetragen wird, und auch die Empfehlungen des
Untersuchungsausschusses zu irgendeinem Zeitpunkt in Verhandlung zu ziehen. Ich
weiß aber aufgrund der von ÖVP und SPÖ sowie der Freiheitlichen
Partei eingebrachten Berichte und auch der Meinungsäußerungen
des BZÖ und der Grünen, dass wir uns in 90 Prozent aller
Feststellun-
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