Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 30

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das am deutlichsten – und unprofessionell agiert. Es ist ja nicht so, dass alle Mit­arbeiter bei der FMA schlecht sind, das will niemand sagen, aber diese Finanz­marktaufsicht hat vom Vorstand abwärts als Behörde das Bild eines Trauerspiels ge­liefert. Ich glaube, das ist etwas, was alle Teilnehmer und alle Beobachter auch unter­streichen können, dass das eine absolute Feststellung war. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Ich möchte mich jetzt, da ich die 18 Prüfaufträge hier nicht in 12 Minuten darlegen kann – das ist ja dem Ausschuss-Vorsitzenden auch in den 37 Minuten nicht gelun­gen –, auf wenige Punkte beschränken. Meine anderen Kollegen der Fraktion werden dann die anderen Teile machen. (Abg. Mag. Kogler: Rede einmal über die, die ihr ab­gedreht habt! Rede einmal über die Parteienfinanzierung! ... Schlaff ... Gusenbauer fest gezahlt haben! Wie viel erhielt sie vom ÖGB?)

Der erste Teil, auf den ich hier eingehen will, Kollege Kogler, ist die Frage des Bruchs des Amtsgeheimnisses und des Bankgeheimnisses durch die Finanzmarktaufsicht.

Der Untersuchungsausschuss hat bewiesen, dass die Daten, die am 1. September 2006 in einer Tageszeitung über Kredite der SPÖ bei der BAWAG gestanden sind, jene Daten sind, die die Finanzmarktaufsicht über die SPÖ recherchiert hat. (Abg. Dr. Graf: Auch die OeNB!)

Das lässt sich hier auch ganz einfach darlegen: Es standen am 1. September in einer Tageszeitung in Österreich die Kreditdaten der SPÖ vom Juli 1999, vom Septem­ber 1999, vom Juli 2000 und – ohne Monatsangabe – vom Jahr 2003. Als Quelle wur­den Vorstandsprotokolle der BAWAG angegeben.

Die SPÖ hat, als das erschienen ist, einen Brief an die Oesterreichische Nationalbank und an die Finanzmarktaufsicht geschickt und um Aufklärung ersucht, ob diese Daten aus einer dieser beiden Behörden kommen. Die Oesterreichische Nationalbank hat eine Untersuchung gemacht, hat die Abfragen der Großkreditevidenz untersucht und festgestellt, ein Mitarbeiter der OeNB hat Abfragen getätigt. Drei Abfragen, und alle drei betreffen nicht die Daten und die Zeiträume, die in der Zeitung wiedergegeben wurden. (Abg. Dr. Graf: Es waren mehr Abfragen! 18 Abfragen!)

Sie haben aber auch geschaut, welche Abfragen die Finanzmarktaufsicht gemacht hat. (Abg. Dr. Graf: 18 Abfragen der OeNB!) Die hat monatlich alle Daten der Jahre 1999, 2000 und 2001 abgefragt und jährlich, ohne monatliche Abfrage, der Jahre 2002, 2003 und der folgenden. Sehen wir uns noch einmal an, was in der Zeitung gestanden ist: 1999 und 2000 Monats- und Jahresangabe und im Jahr 2003 keine Monatsangabe – genau in der Qualität, genau parallel zu den Daten, wie es die Finanzmarktaufsicht ab­gefragt hat. Die Finanzmarktaufsicht hat auch auf diesen Brief geantwortet, allerdings mit den lapidaren Worten: Wir waren es nicht. Den Mitarbeiter, der diesen Brief ge­schrieben hat, hatten wir im Ausschuss, und er hat uns gesagt, er hatte den Auftrag des Vorstands, dieses Schreiben einfach so zu beantworten, wie es beantwortet wur­de, ohne jede interne Untersuchung.

Wieso hat es keine Untersuchung gegeben? – Ganz einfach, weil die Vorstände wuss­ten, woher diese Daten kamen, nämlich aus der eigenen Behörde. Innerhalb von zehn Minuten kann man das aufgrund der Daten, die die Behörde hatte, und aufgrund derer, die in der Zeitung gestanden sind, checken, dass die Quantität, die Qualität – alles – gleich ist.

Jetzt haben wir die Vorstände natürlich auch dazu befragt. Die kamen und sagten, wir können es nicht gewesen sein, weil wir keine Vorstandsprotokolle der BAWAG haben. Wir haben ausdrücklich nachgefragt, ob sie sie irgendwie angefordert haben, auszugs­weise oder dergleichen. – Nein, wir haben keine, haben sie gesagt. Und was hat der


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