Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 31

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Ausschuss aufgedeckt? – Sie hatten sie, sie hatten Vorstandsprotokollauszüge der BAWAG! Sie haben sie bei der Staatsanwaltschaft angefordert, und sie wurden am sel­ben Tag übermittelt, am 11. August. (Abg. Strache: Warum verhindern Sie, dass drei Punkte des Untersuchungsausschusses nicht kontrolliert werden können? Reden Sie doch über die wesentlichen Dinge!) Eine Woche später sind sie dem Vorstand vorge­legt worden, und der hat gesagt (Abg. Strache: Zudeckung!), bitte überprüft, ob wir in der Großkreditabfrage mehr finden.

Eine Woche später wurde Bericht gelegt, mit allen Daten, die dann auch in der Zeitung gestanden sind; als Grundlage Vorstandsprotokollauszüge, und eine Woche später stand es in der Zeitung. Die Vorstände der Finanzmarktaufsicht haben da vertuscht. In dieser Behörde wurde das Bankgeheimnis gebrochen, die Amtsverschwiegenheit wur­de gebrochen, und die Vorstände haben nicht das getan, wozu sie laut Gesetz ver­pflichtet gewesen wären, nämlich zu überprüfen, ob das aus ihrer Behörde kam. Sie hat nichts getan, sie hat nur vertuscht.

In Wahrheit ist jetzt einer gefordert, hier zu agieren. Das ist der Bundesminister für Finanzen. Der ist nämlich aufgrund des Finanzmarktaufsichtsgesetzes gesetzlich dazu verpflichtet, Vorstände, die grob pflichtwidrig handeln, zu entlassen und von ihrer Funk­tion abzuberufen. (Abg. Dr. Graf: Der ganze Komplex ist rechtlich ein Randthema!)  Die Sache dahinter ist (Abg. Mag. Kogler: Jetzt ist die Bombe geplatzt!), wenn das nicht ein grob pflichtwidriges Handeln ist (Abg. Dr. Graf: Referieren Sie doch die Anzei­ge vom Cap!), wenn die eigene Behörde ein Bankgeheimnis und die Amtsverschwie­genheit bricht, dann weiß ich nicht, was ein Vorstand noch machen oder vertuschen muss, dass er den Tatbestand der groben Pflichtwidrigkeit erfüllt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Zitieren Sie die Strafanzeige von Dr. Cap! Das wäre interes­sant!)

Aber das war nicht alles, was wir über diese Behörde herausgefunden haben, und dar­über, wie dieses System nämlich funktioniert hat. In Wahrheit steckt ja das „System Grasser“ dahinter: eigene Personen, Kabinettsmitarbeiter, dort zum Vorstand zu ma­chen und sich dann von diesen Behörden bedienen zu lassen. Das hat er auch in an­deren Fragen gemacht, zum Beispiel in diesem berühmten Fragebogen, den Kollege Kogler dem Ausschuss vorgelegt hat.

Da gibt es einen Fragebogen – Kollege Graf hat das vorher eingeleitet – zum Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses, wo zunächst einmal Ziele vorangestellt sind, nämlich: Erstens: keine Verfehlungen der Behörden, zweitens: Netzwerk der SPÖ verantwortlich für den Schaden in der BAWAG und im ÖGB, keine Wirtschaftskompe­tenz, und drittens: ÖVP/BZÖ-Regierung rettet die BAWAG und 1,3 Millionen Menschen vor der Pleite. – Alle möglichen Maßnahmen, wie SPÖ-Netzwerke herausstreichen, alle SPÖler anführen, die irgendwie böse etwas damit zu tun gehabt haben können (Abg. Ing. Westenthaler: Alles Tatsachen!), und dann Fragen dazu.

Was macht die Behörde, wenn sie so einen Fragebogen bekommt? – Sie schickt ihn nicht zurück und sagt: Entschuldigung, wir sind ja nicht das Propagandareferat der ÖVP!, nein, sie beantwortet diesen. Und die Vorstände kommen und sagen: Wir kön­nen uns die Fragen ja nicht aussuchen, aber die Antworten geben wir selbst! – Im Un­tersuchungsausschuss haben wir aufgrund des E-Mail-Verkehrs bewiesen, dass sich das Kabinett von Grasser auch die Antworten aussuchen konnte und ausdrücklich per E-Mail angewiesen hat, die Antworten noch zu verändern, indem es nämlich noch an­dere Tatbestände, die die Behörde selber nicht hineingeschrieben hat, in die Antworten dazuschrieb. (Abg. Hornek: Adelheid!) – „Adelheid, es ist so weit!“, das war das letzte Mail. Ja, das ist durch die Zeitungen gegangen. Aber das waren klare Anforderungen.

 


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