Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 33

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ruf des Abg. Mag. Kogler), dass sie in groß angelegte Geldwäsche verwickelt sind. Wenn das kein Imageschaden für den Finanzplatz Österreich ist, meine Damen und Herren!? (Abg. Mag. Kogler: Weil Sie Vertuschung ...! Scheinheilig!)

Gouverneur Liebscher hat uns im Finanzausschuss erklärt, bei jedem Treffen im Aus­land wird er von seinen Kollegen gefragt: Was ist denn in Österreich los, in Österreich funktioniert die Bankenaufsicht nicht? – Das ist ein Schaden für den Finanzplatz Österreich, und daher haben wir Linie gehalten, Herr Kollege Rossmann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Das ist nicht wahr!)

Das Zweite ist: Was ist die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses? – Er ist kein Ersatz für den Staatsanwalt, er ist kein Ersatz für das Strafgericht, er ist kein Ersatz für den Rechnungshof. Er hat politische Verantwortung zu klären und er hat festzustellen, wo es Schwachstellen in der Gesetzgebung oder Vollziehung gibt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Wir haben Themen behandelt, die alle reif für die Gerichte sind: Der BAWAG-Prozess beginnt in wenigen Tagen, Hypo Alpe-Adria ist reif für die Gerichte, die AMIS-Sache ist vor den Gerichten, der Staatsanwalt beschäftigt sich mit Schlaff. Meine Damen und Herren, das ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses! Ich behaupte, wir ha­ben zumindest 70 Prozent unserer Zeit mit Fragen vertan, die vor die Gerichte und vor den Staatsanwalt gehören. Das ist, wie gesagt, nicht Aufgabe des Untersuchungsaus­schusses. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Sie waren 70 Prozent der Zeit gar nicht da! Was reden Sie? Sie waren ja überhaupt nicht da!)

Das Dritte ist: Es lässt sich nicht bestreiten, dass ein Untersuchungsausschuss für eine Regierungskoalition natürlich klimatisch nicht gerade das Ideale ist. Herr Kollege Cap, da sind wir einer Meinung. Es wurde ja unglaublich viel negative Energie freigesetzt. Es wurden unglaublich viele Arbeitskapazitäten praktisch vergeudet. Und ich wäre sehr froh gewesen, wenn wir diese acht Monate dazu genutzt hätten, um Tacheles über die Reform der Finanzmarktaufsicht zu reden, Tacheles über die Reform der Anlegerent­schädigung zu reden, Tacheles darüber zu reden, wie wir im Bereich der Wirtschafts- und Bankprüfer etwas ändern müssen. – Nein, wir haben uns acht Monate lang mit der Vergangenheit beschäftigt, meine Damen und Herren!

Ich gebe eines zu: Wir haben einige Sittenbilder bekommen, Sittenbilder, wie es in der BAWAG zugegangen ist (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch Stellung zu Grasser!), wo der Notenbankprüfer ein paar Jahre später Konsulent wurde, wo ein Spitzenfunktionär der BAWAG in ehelichen Banden mit der Zuständigen in der Notenbank war. (Abg. Krainer: Das stimmt nicht!)

Natürlich haben wir dieses Sittenbild bekommen – und wir haben noch etwas entdeckt. Herr Kollege Graf, da haben Sie völlig recht, ganz sensationell: Dort, wo Menschen ar­beiten, passieren auch Fehler. Wir haben zum Beispiel entdeckt, dass eine 28-jährige Mitarbeiterin der FMA (Abg. Mag. Kogler: Dort, wo die ÖVP ist, wird intrigiert! Sagen Sie etwas zur Geldwäsche!), die damals genau seit fünf Monaten in der FMA war, auf intensives Befragen des Kollegen Krainer den § 38 Absatz 2 des Bankwesengesetzes nicht auswendig aufsagen konnte. (Abg. Krainer: Sie wurde dazu befragt, ob sie Ahnung vom Datenschutz hat!) Das haben wir entdeckt, meine Damen und Herren. Ja, gar keine Frage, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler.

Aber wenn wir uns konkret anschauen – und jeder kann das nachlesen –, was der Un­tersuchungsausschuss Neues für die Reform der Finanzmarktaufsicht, für die Reform der Anlegerentschädigung, für die Reform der Bankprüfer ergeben hat, dann muss ich sagen, die Vorschläge, die da drinnen stehen, haben das bestätigt, was wir schon vor­her gewusst haben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

 


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