Aber ich gebe natürlich zu, Herr Dr. Graf: Für jene Kollegen im Ausschuss, die sich erstmals intensiv mit Finanzfragen beschäftigt haben, war vieles neu. Gar keine Frage!
Zur Reform der Finanzmarktaufsicht. Das, was wir, die beiden Regierungsparteien, im Koalitionspakt verankert haben, wird geschehen. Wir müssen Reformen durchführen, um die Schnittstellenproblematik mit der Notenbank zu bereinigen. Wir müssen Doppelgleisigkeiten beseitigen, wir müssen mehr effizienzsteigernde Maßnahmen setzen, mehr Vor-Ort-Prüfungen machen. Das steht alles schon im Koalitionspakt drinnen.
Der Ausschuss hat nichts Neues entdeckt – auch zum Rechnungshofbericht. (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch Stellung zu Grasser, zur politischen Verantwortung!) Der Rechnungshofbericht hat genau diese Schwachstellen, die schon im Koalitionspakt stehen, neuerlich bestätigt. Das heißt, neue konkrete Ergebnisse für die Reform der Finanzmarktaufsicht waren zweifellos nicht vorhanden. (Abg. Strache: Warum haben Sie ..., dass ... nicht einvernommen werden können?)
Nehmen wir das Beispiel der Anlegerentschädigung, meine Damen und Herren! Diese Einrichtung haben wir 1999 beschlossen, damals unter Finanzminister Edlinger. Berichterstatter im Finanzausschuss war ein gewisser Dr. Gusenbauer – Alfred Gusenbauer –, der erklärt hat (Heiterkeit bei der ÖVP), wir setzen damit eine EU-Richtlinie um und schaffen eine optimale Anlegerentschädigung.
Heute müssen wir feststellen, mit einem Volumen von ungefähr 5 Millionen € kann kein größerer Schadensfall gedeckt werden. Wir müssen hier Reformen durchführen. Das haben wir schon vorher gewusst, da haben wir schon Schreiben von der Anlegerentschädigung bekommen, weil es ein Unsinn sein muss, bitte, dass jene, die sich an Gesetze halten, für jene haften, die Gesetze verletzen. Das kann ja nicht wahr sein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Wenn Sie alles gewusst haben, hätten wir Sie laden sollen als Auskunftsperson!)
Hier hat Kollege Rossmann recht gehabt: Das ist ein Konstruktionsfehler in jenem Gesetz, das Herr Finanzminister Edlinger seinerzeit vorgelegt und von dem Dr. Gusenbauer erklärt hat, das sei eine tolle Anlegerentschädigung. (Abg. Mag. Rossmann: Sie haben als Vorsitzender des Finanzausschusses fahrlässig gehandelt!)
Nehmen wir die Bankprüfer her, Herr Dr. Graf: Wir haben von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder schon vor dem Bankenausschuss Vorschläge bekommen, wie wir hier Reformen durchführen sollen. (Abg. Krainer: Nehmen Sie doch endlich Stellung zu Grasser!) Noch einmal: Für jene, die sich vorher nicht damit befasst haben, war das natürlich alles neu. Das gebe ich gerne zu, ist ja auch kein Vorwurf, Herr Kollege Graf. (Abg. Dr. Graf: Wir hätten Sie laden sollen!)
Das sind lauter Punkte, wo wir gesagt haben, dafür hätten wir nicht acht Monate lang einen Untersuchungsausschuss mit 40 Sitzungen, mit 400 Stunden Sitzungsdauer, mit 6 000 Seiten Protokoll gebraucht! Übrigens ein großer Dank an die Parlamentsstenographen, die zum Teil bis in die Morgenstunden gearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich darf auch eines sagen, meine Damen und Herren: Kein privater Unternehmer könnte es sich leisten, dass Mitarbeiter bis um 5 Uhr in der Früh arbeiten und um 9 Uhr wieder da sein müssen, weil zum Beispiel der Bundesrat tagt. Kein privater Unternehmer dürfte das! (Abg. Mag. Kogler: Weil Sie den Termin ...!)
Wenn sich Kollege Graf, weil ich ja weiß, was er nachher sagen wird – das muss man auch einmal sagen –, ein privates Archiv anlegt, von der Parlamentsdirektion Aktenkopien im Umfang von 19 Laufmetern verlangt, so halte ich das für eine Provokation des Steuerzahlers, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) 19 Laufmeter Aktenkopien, um in Zukunft monatelang aufgrund dieser Akten Pressegespräche bestreiten
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