Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 44

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Deshalb war unser Vorschlag, glaube ich, sehr weise, zu sagen: Unterbrechen wir den Ausschuss, atmen wir noch einmal durch und schauen wir, dass alle wichtigen Beweis­themen für uns auf dem Tisch liegen, alle Unterlagen und Urkunden, dass alle Pro­zesse abgeführt sind, dass uns alle Auskunftspersonen zur Verfügung stehen und sich nicht der Aussage entschlagen können, damit wir sie zu den wichtigen Fragen auch befragen können und sie uns verpflichtend auch eine Antwort geben, damit wir zu einem Ergebnis kommen, auf das wir alle in diesem Haus stolz sein können! (Beifall beim BZÖ.)

Aber so weit ist es leider nicht gekommen. Daher stehen wir heute vor dem Ergebnis: Wir haben sehr viel Geld aufgewendet, aber wenig an Aufklärung erreicht. Das ist das Ergebnis, vor dem wir heute stehen! Ansonsten hätten wir einen Ausschussbericht zu­stande gebracht.

Ich gebe dem Vorsitzenden außer Dienst bezüglich vieler Darstellungen, die er heute vorgebracht hat, recht. Denn: Es war im Fall BAWAG klar, dass es sich um den größ­ten Wirtschaftsskandal der Zweiten Republik, verursacht von SPÖ-Funktionären, han­delt. Das war klar! Aber für uns war es wichtig, um so etwas nie wieder vorkommen zu lassen, die erforderlichen Schlüsse daraus zu ziehen.

Und, Herr Kollege Stummvoll und die Kollegen von der ÖVP, wir haben oft den Kopf geschüttelt bei den Aussagen einiger Auskunftspersonen (Abg. Dr. Stummvoll: Sitten­bilder!) – sehr oft den Kopf geschüttelt! –, weil wir nicht glauben konnten, wie so etwas überhaupt passieren konnte, dass sich Aufsichtsräte bei der BAWAG über die Ge­schäftsgänge überhaupt nicht informierten, dass sie sich in den Aufsichtsratssitzungen nicht einmal eine Frage zu stellen getrauten, dass sie von ihrem Vorsitzenden einen Maulkorb umgehängt bekommen haben, dass sich auch der Aufsichtsratsvorsitzende nicht im Klaren war, um welche Geschäfte es sich bei der BAWAG eigentlich handelte, dass auch der Gewerkschaftsvorsitzende bei den „In-Sich-Geschäften“ nicht wusste, welche Tragweite die Haftung des ÖGB im Bereich der BAWAG überhaupt hat. All die­se Malversationen waren ja den handelnden Personen gar nicht bekannt und auffällig.

Das ist für uns ein Sittenbild, nämlich wie man mit einem so großen Bankunternehmen wie der BAWAG umgegangen ist – ein Sittenbild, das wir nicht mehr wiederholen wol­len und wiederholen dürfen. Deshalb sind, glaube ich, die Erkenntnisse, die wir daraus gewonnen haben, aus diesen verschiedenen Handlungen und teilweise auch verbre­cherischen Absichten, sehr, sehr wichtig.

Nun zum Bereich Atomic, wo ich nur ein kurzes Resümee ziehen darf: Atomic war eine bewusste Konkurstreiberei vonseiten der BAWAG; das haben wir festgestellt. Und wir haben, meine Damen und Herren von der ÖVP, auch festgestellt, dass es ein Zu­sammenwirken von Konkursrichter, Masseverwalter und Rechtsanwalt der BAWAG gab, ein freundschaftliches Zusammenwirken, und dass es ein Hinarbeiten dieser drei Personen auf ein Ziel gab.

Das ist doch auch für uns etwas Neues gewesen und ist für uns auch ein Beispiel da­für, dass so etwas einzigartig ist. Und wir sind dann bei den einzelnen Besprechungen und Auskünften der einzelnen Personen draufgekommen, dass es durchaus üblich ist, dass ein Konkursrichter seine Masseverwalter hat, denen er Aufträge erteilt, und dass im Fall Atomic mehrere Millionen Euro über den Tisch gegangen sind in Form von Honorarnoten an den Masseverwalter. Und dazu haben wir gesagt: Da müssen wir eine Deckelung einziehen, und zwar in der Weise, dass sich die Honorarnote nicht nach der Insolvenzsumme richtet, sondern dass es für die Abgeltung der Kosten, die der Masseverwalter zu tragen hat, einen Maximalbetrag geben muss! (Beifall beim BZÖ.)

 


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