Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 45

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Oder: der Fall AMIS. – Wir bemühen uns so sehr in diesem Haus, den Finanzplatz Ös­terreich zu stärken. Mit einer Reihe von Privatisierungen haben wir das erfolgreich hin­gekriegt. Wir haben damit international gepunktet und wurden für unsere Privatisie­rungspolitik gewürdigt. Da ist es aber auch genauso wichtig, den Anlegerschutz hoch­zuhalten, dafür zu sorgen, dass es zu keinen versteckten Malversationen kommt, zu keinen Geldveranlagungen, von denen der Anleger nichts weiß, bei welchen der Anle­ger im Unklaren gelassen wird und keine Vorstellung davon hat, wie viel an Provisio­nen bezahlt wird, wohin das Geld fließt, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen kein Geld halten dürfen, aber das doch im Ausland machen.

Eine wichtige Erkenntnis für uns war, dass es ein Zusammenspiel der Wertpapier­dienstleistungsaufsicht in Österreich und im gesamten europäischen Raum braucht, damit solche Dinge nicht mehr passieren können.

Leider blieb der gesamte Komplex MobilTel/Bulgarien unaufgeklärt, weil die wichtigs­ten Auskunftspersonen nicht mehr erschienen sind aufgrund des frühzeitigen Ab­drehens des Ausschusses durch die Koalitionsparteien.

Als Resümee all der Beweisthemen bleibt übrig, dass es wichtig ist, ein Allfinanz­aufsichtsorgan in der Republik Österreich zu schaffen, das dafür sorgt, dass einerseits Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierdienstleis­tungsunternehmen und andererseits die Börsenaufsicht in eine Hand gelegt werden, damit es nicht mehr passieren kann, dass Prüfberichte so wie in der Vergangenheit erstellt werden – einmal von der Notenbank, einmal von der Finanzmarktaufsicht – und diese Prüfberichte dann irgendwo verschwinden, die zuständigen Stellen nicht errei­chen, nicht gelesen werden oder, wenn sie gelesen werden, nicht an den zuständigen Mann oder an die zuständige Frau gemeldet werden, sodass das zu keinen Konse­quenzen führt. Es sind da und dort Managementgespräche geführt worden ohne Kon­sequenzen, ohne Verfolgung der Beanstandungen und auch ohne Sanktionen. Wir ha­ben ja kaum Sanktionen, die die Banken, die Versicherungen, die Wertpapierdienstleis­tungsunternehmen davon abhalten, Geschäfte zu machen, die nicht erlaubt sind.

Daher ist es auch im Rechnungshofbericht zu den übereinstimmenden Empfehlungen gekommen. Aber es war nicht einzig und allein wichtig, dass der Rechnungshof diese Empfehlungen macht, sondern für uns ist das so etwas wie eine Vorausschau des Fi­nanzausschusses. Denn: Wir haben in den letzten acht Monaten sehr viel gelernt und wissen jetzt, wie es auf dem Markt wirklich zugeht, wo die Probleme wirklich zu finden sind. Daher bin ich auch sehr glücklich darüber, dass wir die Gelegenheit gehabt ha­ben, uns ein so breites Bild von den einzelnen Geschäften am Finanzplatz Österreich zu machen, und auch davon, wie die Dinge funktionieren, beispielsweise wo die Re­publik Einsicht und Kontrollfunktionen in den einzelnen Bankorganen ausübt, am Bei­spiel der Staatskommissäre.

Auch darüber haben wir uns gewundert, wie es vorkommen kann, dass Staatskom­missäre zwar in den Aufsichtsratssitzungen sitzen, dort an den Besprechungen teil­nehmen, aber nicht einmal das Recht haben, Einwände zu machen, Fragen zu stellen, dann keine Berichte an das Finanzministerium abliefern oder nur sehr kurz gehaltene Berichte, weil sie sich kein umfassendes Bild machen können. Auch da müssen wir uns überlegen: Wie gehen wir mit dem Instrument der Staatskommissäre in Zukunft um? Ist das noch zeitgemäß? Oder brauchen wir da andere, wirkungsvollere Kontroll­instrumente, damit solche Dinge wie in der BAWAG, wie bei AMIS et cetera nicht mehr vorkommen können?

Oder: der ganze Bereich der Vertraulichkeit. – Vertraulichkeit ist etwas, was wir immer besonders hochgehalten haben, zum Beispiel das Bankgeheimnis, auf das wir im euro­päischen Raum so stolz sind. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)


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