Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 58

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zügen erläutert. Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Verbesse­rung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 GOG-NR über die Tätigkeit des Untersuchungs­ausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister, in der Sitzung des Nationalrates am 6.7.2007; TOP 1

Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktauf­sicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“, hat durch Befragung von Auskunftspersonen und Studium der dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten – trotz des erzwungenen frühen Endes – Feststellungen treffen können, aus denen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge betreffend die behördliche Auf­sicht über den österreichischen Finanzmarkt abgeleitet werden können.

Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktauf­sicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“ und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläu­tert:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage be­treffend die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt vorzulegen. Diese Regie­rungsvorlage hat die Umsetzung folgender Vorschläge zu den einzelnen Themenberei­chen zu enthalten:

Ensendepraxis Staatskommissäre:

Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären

Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommisäre und Neuordnung der Pflich­ten

Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre

Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären

Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre; max. 3-jährige Dauer der Tä­tigkeit als Staatskommissär bei einem Institut

Festlegung einer Berichtspflicht der Staatskommissäre gegenüber dem Vorstand, Auf­sichtsrat, Bank- und Wirtschaftsprüfern

Aufsichtsrat:

Verrechtlichung, der notwendigen Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in Kapital­gesellschaften bzw. Stiftungen sowie Implementierung von harten Haftungs- und Straf­bestimmungen bei Pflichtverletzungen

 


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