zügen erläutert. Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend Verbesserung der behördlichen Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt und Änderung damit im Zusammenhang stehender gesetzlicher Materien, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 GOG-NR über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister, in der Sitzung des Nationalrates am 6.7.2007; TOP 1
Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“, hat durch Befragung von Auskunftspersonen und Studium der dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Akten – trotz des erzwungenen frühen Endes – Feststellungen treffen können, aus denen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge betreffend die behördliche Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt abgeleitet werden können.
Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weiterer Finanzdienstleister“ und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläutert:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt vorzulegen. Diese Regierungsvorlage hat die Umsetzung folgender Vorschläge zu den einzelnen Themenbereichen zu enthalten:
Ensendepraxis Staatskommissäre:
Verrechtlichung und Schaffung von Transparenzrichtlinien des Entsendevorgangs von Staatskommissären
Erstellung eines Qualifikationsprofils für Staatskommisäre und Neuordnung der Pflichten
Festlegung von verpflichtender Aus- und Weiterbildung der Staatskommissäre
Schaffung von unbürokratischen Abberufungsmöglichkeiten sowie von Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverstößen von Staatskommissären
Festlegung einer Rotationspflicht der Staatskommissäre; max. 3-jährige Dauer der Tätigkeit als Staatskommissär bei einem Institut
Festlegung einer Berichtspflicht der Staatskommissäre gegenüber dem Vorstand, Aufsichtsrat, Bank- und Wirtschaftsprüfern
Aufsichtsrat:
Verrechtlichung, der notwendigen Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften bzw. Stiftungen sowie Implementierung von harten Haftungs- und Strafbestimmungen bei Pflichtverletzungen
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