Schaffung von strengen Unvereinbarkeitsregeln
Verrechtlichung der Corporate Governance Regeln für Leitungs- und Aufsichtsorgane
Beschränkung der Aufsichtsratsmandate bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen auf maximal 5 Mandate pro Person
Wirtschaftsprüfer
Verschärfung der Haftungs- und Strafbestimmungen der Wirtschaftsprüfer bei Pflichtverstößen
Verrechtlichung der Corporate Governance Regeln
Verpflichtende externer Rotation der Wirtschaftsprüfer alle 3 Jahre
Gesetzliche Festlegung eines Mindesthonorars von Wirtschaftsprüfern
Festlegung der Unvereinbarkeit der Übernahme von Mandaten neben dem Mandat der Abschlussprüfung auch für Konzerngesellschaften der Wirtschaftsprüfer
Aufsichts- und Prüfbehörden
Reform durch Zusammenlegung der Prüf- und Aufsichtsbehörden – Finanzministerium, FMA und OeNB – und Ausbau einer schlagkräftigen mit ausländischen Aufsichtsbehörden kooperierenden Finanzmarktpolizei
Erhöhung der Strafrahmen und deutliche Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverletzung
Gesetzliche Regelung der Kommunikation zwischen allen Aufsichtsorganen (Bankprüfer, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Staatskommissäre); insbesondere Berichtspflicht der Prüfbehörden gegenüber dem Aufsichtsrat bzw. den Bank- und Wirtschaftsprüfern.
Gesetzliches Verbot der Abwerbung von Wirtschafts- und Bankprüfern, Staatskommissäre bzw. Mitarbeiter von Prüfbehörden in ein Beschäftigungsverhältnis zu Banken und Finanzdienstleistern bzw. Konzerngesellschaften im BWG bzw. in den einschlägigen Bestimmungen durch Einführung von Sperrfristen (z.B. 18 Monate).
Schaffung von Auflagen und Kontrollprinzipien bei Geschäften zwischen Banken und Eigentümerlosen Einrichtungen (z.B.: Stiftungen).
Konkursordnung und Richterüberprüfung
Verbesserung der Stellung des Gemeinschuldners im Konkursverfahren
Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für eine bestmögliche Verwertung des Massevermögens im Konkurs
Verrechtlichung der Unvereinbarkeits- und Befangenheitsgründe von Richtern, Masseverwaltern und insbesondere von Konkursrichtern sowie amtswegige Überprüfung der Wahrnehmung der Unvereinbarkeit
Neuordnung der Disziplinarsenate
Vermehrter Einsatz und Stärkung der Stellung der Visitatoren
Geldwäsche-Verfolgung
Rasche Umsetzung der EU-Geldwäsche Richtlinie
Verbesserung der Geldwäscheüberwachungssysteme,
Implementierung eines Systems der Verdachtsmeldung nach Schwellenwerterreichung
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite