Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 63

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ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt ist und daher mit zur Verhand­lung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rossmann, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Finanzmarktaufsichtwesens

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Fi­nanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister

Begründung

Im Rahmen des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurde das Finanzmarktauf­sichtwesen untersucht. Aufgrund des Aktenstudiums, der Befragung von Auskunftsper­sonen und Beratungen im Ausschuss mussten zahlreiche Missstände festgestellt wer­den.

Die Notwendigkeit wurde offensichtlich, zügig entsprechende Reformen umzusetzen. Diese dürfen jedoch keinesfalls in SP-VP-Scharmützeln nach dem Motto „a bisserl mehr FMA und weniger OeNB!“ bzw. „darf’s a bisserl mehr OeNB und weniger FMA sein?“ – samt zugehörigem Postenschacher Marke Altkoalition – stecken bleiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Reform des Fi­nanzmarktaufsichtwesens bis Ende des Jahres 2007 vorzulegen, welche insbesondere auf die nachfolgend ausgeführten Punkte bedacht zu nehmen hat:

Themenkreis Interne Revision

Interne Revision berichtet nicht mehr nur an den Vorstand, sondern zwingend auch an den gesamten Aufsichtsrat sowie an die BankprüferInnen und die FMA/OeNB

Themenkreis Aufsichtsrat

Festlegung einer qualifizierten Berichtspflicht des Vorstands für wichtige operative Tä­tigkeiten des Vorstands zur Verbesserung der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat

Anzahl der zulässigen Aufsichtsratsfunktionen auf maximal fünf reduzieren

„Fit and Proper“-Test auch für die Aufsichtsräte, d.h. Prüfung auf fachliche Eignung und Nachweis der erforderlichen Eigenschaften

Themenkreis WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen

Unbedingte externe Rotation bei WirtschaftsprüferInnen (siehe auch Empfehlung im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B.) mindestens alle fünf Jahre so­wie ein strenges Vier-Augen Prinzip einführen. Das führt zu einer Stärkung der Unab­hängigkeit der BankprüferInnen gegenüber den zu überprüfenden Banken

 


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