Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Schaffung eines Einspruchsrechts der FMA/OeNB bezüglich der Bestellung von natürli­chen Personen als BankprüferInnen oder die Einrichtung eines Pools von berechtigten BankprüferInnen durch FMA/OeNB, wobei die Zuteilung durch Zufallsprinzip erfolgt

Verstärkte Redepflicht des Abschlussprüfers sowie verstärkte Berichtspflichten der BankprüferInnen der FMA/OeNB

Haftungsverpflichtung der BankprüferInnen ausdehnen und eine entsprechende Aus­weitung der Haftpflichtversicherung einführen

Verbot von unmittelbarem Wechsel von PrüferInnen zu einem von ihnen geprüften Un­ternehmen („Cool–Down-Phase“): das gilt für PrüferInnen in allen Bereichen (Wirt­schaftsprüfer, FMA und OeNB, wie es auch in einigen anderen Ländern realisiert ist)

Gesonderte Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (BankprüferInnen an FMA/OeNB)

Klare Funktionstrennung zwischen (Steuer)BeraterInnen und Wirtschafts-prüferInnen, insbesondere bei Finanzdienstleistern

Themenkreis Organisation der Aufsichtsbehörden

Generelle Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB und Beseitigung von Dop­pelgleisigkeiten durch die Schaffung einer zentralen, bestimmenden und koordinieren­den Behörde

Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB insbesondere bei der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, so wie im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B., empfohlen

Zur Vermeidung von Interessenskonflikten müssen alle Banken bestehende Eigentü­meranteile an der OeNB abgeben, da sie von dieser geprüft werden

Anreizorientierte Entlohnung der MitarbeiterInnen in dieser zentralen Behörde zur Stei­gerung der Motivation und zur längeren Bindung an das Unternehmen. Dadurch kann die derzeit hohe Fluktuationsrate von MitarbeiterInnen in der FMA gesenkt werden

Sämtliche, mit Prüfungshandlungen beauftragten Organe einschließlich der Bankprüfe­rInnen müssen ihre Prüfberichte austauschen

Ergänzende Angaben zu Prüfungsbericht hinsichtlich Berichterstattung über bemer­kenswerte Kredite

Der für Vor-Ort Prüfungen aufgewendete Ressourcenteil sollte angehoben werden. Prüfungsfrequenzen der Vor-Ort Prüfungen bei Großbanken und den systemrelevanten Banken sollen erhöht und Follow-Up Prüfungen rechtlich verankert werden. Im Gegen­zug werden Managementgespräche einschränkt (siehe dazu auch die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Bericht vom 3. Juli 2007). Die Nichtbeseitigung von Mängeln im Zuge von Vor-Ort Prüfungen – insbesondere im Zusammenhang mit der internen Revision und dem Risikomanagement – sollen scharfe Sanktionen nach sich ziehen.

Schaffung eines berechenbaren und stabilen Systems einer Anlegererschädigung für Wertpapierdienstleistungen analog zu den Banken

Themenkreis Staatskommissare

Unter der Voraussetzung der Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen können die Staatskommissare abgeschafft werden. Die dadurch frei werdenden Mittel werden für die Effizienzsteigerung des Bankenprüfwesens verwendet (Aufstockung von qualifi­ziertem Personal, anreizorientierte Entlohnung)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite