Schaffung eines Einspruchsrechts der FMA/OeNB bezüglich der Bestellung von natürlichen Personen als BankprüferInnen oder die Einrichtung eines Pools von berechtigten BankprüferInnen durch FMA/OeNB, wobei die Zuteilung durch Zufallsprinzip erfolgt
Verstärkte Redepflicht des Abschlussprüfers sowie verstärkte Berichtspflichten der BankprüferInnen der FMA/OeNB
Haftungsverpflichtung der BankprüferInnen ausdehnen und eine entsprechende Ausweitung der Haftpflichtversicherung einführen
Verbot von unmittelbarem Wechsel von PrüferInnen zu einem von ihnen geprüften Unternehmen („Cool–Down-Phase“): das gilt für PrüferInnen in allen Bereichen (Wirtschaftsprüfer, FMA und OeNB, wie es auch in einigen anderen Ländern realisiert ist)
Gesonderte Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (BankprüferInnen an FMA/OeNB)
Klare Funktionstrennung zwischen (Steuer)BeraterInnen und Wirtschafts-prüferInnen, insbesondere bei Finanzdienstleistern
Themenkreis Organisation der Aufsichtsbehörden
Generelle Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten durch die Schaffung einer zentralen, bestimmenden und koordinierenden Behörde
Lösung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB insbesondere bei der Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, so wie im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B., empfohlen
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten müssen alle Banken bestehende Eigentümeranteile an der OeNB abgeben, da sie von dieser geprüft werden
Anreizorientierte Entlohnung der MitarbeiterInnen in dieser zentralen Behörde zur Steigerung der Motivation und zur längeren Bindung an das Unternehmen. Dadurch kann die derzeit hohe Fluktuationsrate von MitarbeiterInnen in der FMA gesenkt werden
Sämtliche, mit Prüfungshandlungen beauftragten Organe einschließlich der BankprüferInnen müssen ihre Prüfberichte austauschen
Ergänzende Angaben zu Prüfungsbericht hinsichtlich Berichterstattung über bemerkenswerte Kredite
Der für Vor-Ort Prüfungen aufgewendete Ressourcenteil sollte angehoben werden. Prüfungsfrequenzen der Vor-Ort Prüfungen bei Großbanken und den systemrelevanten Banken sollen erhöht und Follow-Up Prüfungen rechtlich verankert werden. Im Gegenzug werden Managementgespräche einschränkt (siehe dazu auch die Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Bericht vom 3. Juli 2007). Die Nichtbeseitigung von Mängeln im Zuge von Vor-Ort Prüfungen – insbesondere im Zusammenhang mit der internen Revision und dem Risikomanagement – sollen scharfe Sanktionen nach sich ziehen.
Schaffung eines berechenbaren und stabilen Systems einer Anlegererschädigung für Wertpapierdienstleistungen analog zu den Banken
Themenkreis Staatskommissare
Unter der Voraussetzung der Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen können die Staatskommissare abgeschafft werden. Die dadurch frei werdenden Mittel werden für die Effizienzsteigerung des Bankenprüfwesens verwendet (Aufstockung von qualifiziertem Personal, anreizorientierte Entlohnung)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite