Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 69

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gewaltig sind, wurden praktisch zum Nulltarif weitergegeben. (Abg. Parnigoni: Das ist ja unglaublich! Wissen Sie, dass Sie hier falsche Aussagen machen?)

Bemerkenswert ist auch, dass der Verkauf an Amer bereits bewilligt wurde, bevor ein Vermögensstatus gemacht und bevor alle Konkursforderungen angemeldet worden sind. Amer hat praktisch die „Katze im Sack“ gekauft.

Es gibt noch viele Dinge, die in diesem Zusammenhang angeführt werden müssten. So wurde zum Beispiel der Konkursrichter vom Masseverwalter versichert. Das ist seit 1981 bisher nur viermal in Österreich vorgekommen, dreimal komischerweise die Per­son des Konkursrichters im Fall Atomic.

Es wäre noch vieles zu sagen, aber eines liegt mir auch noch besonders am Herzen: Der Gendarmerie in Salzburg wurde verboten zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft in Salzburg hat alle Verfahren gegen BAWAG-Vertreter, Masseverwalter, Konkursrichter ohne jegliche Ermittlung eingestellt.

Aber es gibt auch persönlich sehr Betroffene. Herrn Gendarmerie-Chefinspektor May­er, der sich im Fall „Lucona“ eine hervorragende Reputation erworben hat, wurde in der Sache Atomic gesagt, er sei unbeholfen und fachlich ungeeignet. Herr Kommerzialrat Rohrmoser ist nach vielen Jahren des Kampfes um sein Lebenswerk an gebrochenem Herzen gestorben.

Ich wünschte, dass die BAWAG, die ja bei diesem Konkurs keinen Schaden erlitten hat, die moralische Verpflichtung für die Witwe und die Nachkommen von Alois Rohr­moser wahrnimmt und diese Menschen in irgendeiner Form von den noch offenen fi­nanziellen Verbindlichkeiten entlastet und dafür sorgt, dass die Pflegekosten der Witwe übernommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Graf. Herr Abgeordneter, Sie haben 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.48.26

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ein, zwei Dinge noch zu meinen Vorrednern in diesem Zusammenhang. Kollege Westenthaler – vielleicht richtet man es ihm aus, er ist vielleicht schon auf Urlaub gefahren; ich weiß nicht – hat hier gesagt – es war fast verräterisch –: Wenn das Parlament zusperrt, kann die Regierung nicht arbeiten!

Ich verstehe das nicht. Gemeint wird er wohl eher haben: Wenn das Parlament zu­sperrt, können die Abgeordneten nicht arbeiten, und da muss ich ihm schon ein paar Botschaften mitgeben.

Die Arbeit findet nicht nur im Parlament statt, sondern generell andere Tätigkeiten auch. Tatsächlich ist es aber so, dass diese zweieinhalb Monate Tagungssperre – und da sind wir uns ja ohnehin alle eigentlich einig, nur haben wir es nicht umgesetzt, weil die Mehrheit es dann am Ende nicht wollte – einfach zu lang ist. Es genügen sechs Wochen tagungsfreie Zeit, denn man darf eines nicht außer Acht lassen: Die Minder­heitenrechte der einzelnen Abgeordneten oder der kleineren Fraktionen sind in der ta­gungsfreien Zeit – und um das geht es in Wirklichkeit! – auf null geschaltet. Man kann keine Interpellationsrechte wahrnehmen, wie Anfragen stellen und Ähnliches. Man kann keine Sondersitzungen beantragen, denn in der tagungsfreien Zeit braucht man entsprechend mehr als die Hälfte der Abgeordneten. Das kriegt die ganze Opposition zusammen nicht auf die Reihe.

Das sind die Themen, um die es geht, und da sollten wir uns überlegen, in welchem Verhältnis wir das in Zukunft regeln.

 


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