tung nicht wahrgenommen haben, nicht zur Verantwortung ziehen. Wenn der Ausschuss aufhört, wird es still und leise große Personalveränderungen geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Eines noch: Ich danke all den Menschen, die in Österreich heute in Aufsichtsräten, in Vereinsvorständen oder auch in Genossenschaften ihre Verantwortung wahrnehmen, kritische Fragen stellen, weil sie mit fremdem Geld arbeiten und wissen, dass sie diese Fragen zu stellen haben. Die tragen Österreich. Ich danke all diesen Menschen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.32
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.32
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, Frau Kollegin Becher, Sie haben ja völlig recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass am AMIS-Konkurs Schicksale, menschliche Schicksale hängen – und nicht nur eines, sondern viele. Uns liegen viele Materialien vor von Sparern, von Anlegern, die in der Hoffnung, das Geld verzinst in ihrer Pension wiederverwenden zu können, dieses zur Gänze verloren haben. Darauf kann man nicht oft genug hinweisen.
In diesem Zusammenhang – das muss ich schon sagen – mutet ja die Zusammenfassung der ÖVP in ihrem Bericht, den sie vorgelegt hat, ein bisschen seltsam an. Ich zitiere:
„Fest steht, dass die Finanzmarktaufsicht immer korrekt und im Rahmen bestehender Gesetze gehandelt hat.“
Ich gehe wohl davon aus, dass sich die FMA an die Bundesverfassung hält. Was den ersten Teil dieses Satzes, „korrekt gehandelt“, betrifft, da muss ich schon fragen: Herr Kollege Stummvoll, haben Sie geschlafen, während wir die Befragungen zu AMIS durchgeführt haben? So eine Schlussfolgerung kann man nur dann ziehen, wenn man die Causa AMIS nicht vom Anfang bis zum Ende verfolgt hat.
Es gibt genügend Indizien dafür, dass die FMA und die Vorgängerbehörde, die Bundeswertpapieraufsicht, im Zusammenhang mit AMIS deutlich zu lax gehandelt haben. Mag sein, dass sie korrekt gehandelt haben, aber der Vorwurf ist, sie haben in jedem Fall zu spät gehandelt, sie haben in jedem Fall dort, wo es Vorwürfe gab, nicht ausreichend gehandelt. Und dafür gibt es mehrere Beispiele.
Ein Beispiel dafür ist etwa das Halten von Kundengeldern. Darauf hat schon die Bundeswertpapierbehörde hingewiesen. Später war das immer noch Thema in der neu gegründeten FMA. Es hat auch Strafen in diesem Zusammenhang gegeben. Aber niemals hat sich die FMA veranlasst gesehen, zu unterbinden, dass ein Wertpapierdienstleister Kundengelder hält. Er darf es nämlich nicht. (Abg. Mag. Stadler: 2 000 € haben sie verhängt!)
Sehr richtig, Herr Kollege Stadler: Sie weisen darauf hin, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die ergriffen worden sind, extrem bescheiden gewesen sind. Da wäre es in der Hand der FMA gelegen, dieses Halten von Kundengeldern ein für alle Mal abzustellen, und dadurch hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dieser Konkurs von AMIS vermieden werden können.
Aber gehen wir weiter. Ein weiteres Beispiel für das laxe Handeln der Finanzmarktaufsicht ist die Meldung der Luxemburger Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Suspen-
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