Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Reform der österreichischen Banken- und Finanzmarktaufsicht im Sinne der nachfolgend ausgeführten Punkte gewährleistet wird:
Reform der Aufsicht des Finanzmarkts mit dem Ziel eines integrierten Aufsichtsansatzes mit scharf abgegrenzten Verantwortlichkeiten, einer verstärkten Kooperation zwischen OeNB und FMA und einem effektiven Krisenmanagement mit weitreichenden Durchgriffsrechten.
Strategische Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeiten unter Bedachtnahme auf die Einsparung der Staatskommissäre
Zusammenwirken der OeNB mit der FMA bezüglich Meldewesen gemäß § 79 Abs. 2 BWG; Vermeidung von Doppelgleisigkeiten durch Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für das gesamte Meldewesen
Intensivierung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates durch eine detailliertere Berichterstattung und Dokumentation an die künftige FMA/OeNB
Installierung eines systematischen Bankaufsichtsnetzwerks um aufwendige und zeitintensive Abstimmungsprozesse (in Koordinationsforum und Abteilungsleiterforum) zu vermeiden
Verhängung schärferer Sanktionen bei wiederholten Falsch- oder Fehlmeldungen
Verstärkte Stichprobenprüfungen zur Früherkennung von Systemrisiken
Setzen von Maßnahmen zur Festlegung eines Risikoanalyseprozesses sowie von Risikofaktoren und Bewertungskriterien
Verstärkung von prozessorientierten Prüfungen und Systemprüfungen
Erstellung von Jahrestätigkeitsberichten mit einem Soll-Ist-Vergleich über die Prüfplanerfüllung
Einbindung von EU-Schwesterbetrieben in die gutachterliche Äußerung bei grenzüberschreitenden Bewilligungsverfahren
Abbau von Überschneidungen bei der Einzelbankenanalyse von Großbanken und systemrelevanten Banken
Zusammenlegung der Zuständigkeiten für Vor-Ort-Prüfungen
Vermeidung von Überschneidungen bei den Vorbereitungsarbeiten für die Managementgespräche
Generelle Neustrukturierung der Managementgespräche hin zu verbindlichen bescheidmäßigen Vorschriften, die Sanktionen zur Folge haben
Ergänzung laufender Routineanalysen der Markt- und Börseaufsicht durch Sonderanalysen mit verringerten Auslöseschwellen für umsatz- und kursbezogene Alarme auf Zufallsbasis
Auswahl der Wirtschaftsprüfer nicht mehr auf bloße Empfehlung des Steuerberaters oder vom Vorstand. Sondern durch den Aufsichtrat aufgrund eines Bieterverfahrens
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