Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 93

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesent­wurf vorzulegen, mit dem eine Reform der österreichischen Banken- und Finanzmarkt­aufsicht im Sinne der nachfolgend ausgeführten Punkte gewährleistet wird:

Reform der Aufsicht des Finanzmarkts mit dem Ziel eines integrierten Aufsichtsan­satzes mit scharf abgegrenzten Verantwortlichkeiten, einer verstärkten Kooperation zwischen OeNB und FMA und einem effektiven Krisenmanagement mit weitreichenden Durchgriffsrechten.

Strategische Neuausrichtung der Aufsichtstätigkeiten unter Bedachtnahme auf die Ein­sparung der Staatskommissäre

Zusammenwirken der OeNB mit der FMA bezüglich Meldewesen gemäß § 79 Abs. 2 BWG; Vermeidung von Doppelgleisigkeiten durch Schaffung einer einzigen Anlauf­stelle für das gesamte Meldewesen

Intensivierung der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates durch eine detailliertere Berichterstattung und Dokumentation an die künftige FMA/OeNB

Installierung eines systematischen Bankaufsichtsnetzwerks um aufwendige und zeit­intensive Abstimmungsprozesse (in Koordinationsforum und Abteilungsleiterforum) zu vermeiden

Verhängung schärferer Sanktionen bei wiederholten Falsch- oder Fehlmeldungen

Verstärkte Stichprobenprüfungen zur Früherkennung von Systemrisiken

Setzen von Maßnahmen zur Festlegung eines Risikoanalyseprozesses sowie von Risi­kofaktoren und Bewertungskriterien

Verstärkung von prozessorientierten Prüfungen und Systemprüfungen

Erstellung von Jahrestätigkeitsberichten mit einem Soll-Ist-Vergleich über die Prüfplan­erfüllung

Einbindung von EU-Schwesterbetrieben in die gutachterliche Äußerung bei grenzüber­schreitenden Bewilligungsverfahren

Abbau von Überschneidungen bei der Einzelbankenanalyse von Großbanken und sys­temrelevanten Banken

Zusammenlegung der Zuständigkeiten für Vor-Ort-Prüfungen

Vermeidung von Überschneidungen bei den Vorbereitungsarbeiten für die Manage­mentgespräche

Generelle Neustrukturierung der Managementgespräche hin zu verbindlichen be­scheidmäßigen Vorschriften, die Sanktionen zur Folge haben

Ergänzung laufender Routineanalysen der Markt- und Börseaufsicht durch Sonder­analysen mit verringerten Auslöseschwellen für umsatz- und kursbezogene Alarme auf Zufallsbasis

Auswahl der Wirtschaftsprüfer nicht mehr auf bloße Empfehlung des Steuerberaters oder vom Vorstand. Sondern durch den Aufsichtrat aufgrund eines Bieterverfahrens


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