ren! Europa segelt auf Kurs. (Abg. Ing. Westenthaler: Wohin?) – Wir haben einen konkreten Fahrplan, wir haben einen klaren Arbeitsauftrag, und das ist zu einem großen Teil auch ein Verdienst der deutschen Präsidentschaft, des deutschen EU-Vorsitzes, dem ich an dieser Stelle wirklich unsere Anerkennung aussprechen möchte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)
Die Anerkennung gilt nicht nur der Bundeskanzlerin und Ratsvorsitzenden Angela Merkel, sondern auch dem Außenminister Frank Steinmeier und den Teams der beiden. Sie haben hervorragende Arbeit geleistet, mit dem notwendigen Weitblick, aber auch mit der notwendigen Beharrlichkeit im Detail.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, 2009 eine Europawahl auf einer klaren Rechtsgrundlage zu haben. Dazu haben wir ja auch entsprechende Vorarbeiten geleistet. Unter österreichischem Vorsitz in Klosterneuburg haben wir diese Debatte wieder in Gang gebracht.
Wir haben uns dafür mit dem Bundeskanzler erfolgreich eingesetzt, dass vom Verfassungsvertrag inhaltlich keine wesentlichen Abstriche gemacht worden sind. Das Institutionengefüge ist intakt, die substanziellen Bestimmungen auch.
Wir haben in diesem Sinn auch im Auftrag der österreichischen Volksvertretung gehandelt und werden das auch im Rahmen der Regierungskonferenz weiter tun. Die Zustimmung Österreichs vom 11. Mai 2005 im Nationalrat und vom 25. Mai 2005 im Bundesrat waren uns dabei die Leitschiene.
Wir haben auch nicht zugelassen, dass es zu Rückschritten gekommen wäre. Denn: Das war eine Gefahr, die ganz konkret auch an einzelnen Punkten gelauert hat – Rückschritte auch etwa gegenüber dem Status quo, wenn man die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtscharta ins Auge fasst.
Europa hat Spaltungen überwunden, die sich in den letzten Monaten abgezeichnet haben, und das ist gut so, denn die Kraft Europas kommt nicht aus seiner Gespaltenheit, sondern aus seiner Einheit.
Mit dem Reformvertrag wird jetzt die Europäische Union die Hände wieder frei haben, um sich auf das Wesentliche, auf die konkreten Resultate für die Europäerinnen und Europäer konzentrieren zu können.
Wir sind in der Europäischen Union zu einer neuen Nüchternheit gekommen. Ich glaube, dass das Teil eines Lernprozesses ist, den wir in den letzten beiden Jahren durchgemacht haben. Und ich glaube, dass es eine positive Seite eines Lernprozesses ist: weniger hochtrabend, weg vom Pathos, weg von den Vergleichen, den überkommenen Vergleichen des 19. Jahrhunderts, der Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Die Begriffe „Bundesstaat“, „Regierung“, „Minister“ sollten wir bis auf weiteres wirklich aus dem Vokabular streichen (Abg. Strache: Warum?), denn niemand hat vor, mit der Europäischen Union einen Bundesstaat oder gar einen Superstaat zu errichten. Das, was man als Verfassungsindizien bezeichnen könnte oder was manche so verstanden haben, wurde daher aus den Texten entfernt. Auch das ist, wie ich finde, eine positive Entwicklung.
Was mir an der Vorgangsweise nicht gefallen hat – das möchte ich auch ganz klar sagen –, das sind die Abstriche von der Lesbarkeit, denn dieser neue Reformvertrag – schon das Mandat zeigt in diese Richtung – wird sich der klassischen Rechtstechnik bedienen, der Einarbeitung in vorhandene Rechtsgrundlagen. Es wäre ein Fortschritt gewesen, wenn man auch hier zu einer einheitlichen Darstellung gekommen wäre, aber das war nicht drinnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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