Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 99

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Wir haben auch Wert darauf gelegt, dass es bei dieser gesamten Vertragsdiskussion nicht nur darum geht, was alles vom Verfassungsvertrag weggenommen werden soll, damit man einen Konsens bekommt, sondern es war uns wichtig, dass die Europäi­sche Union auf neue Herausforderungen eingeht. Gemeinsam mit der deutschen Prä­sidentschaft ist es gelungen, dass nun Klimaschutzpolitik in diesem Vertrag als euro­päische Politik verankert ist. Ich halte das für einen wichtigen Schritt in zweierlei Rich­tung: weil erstens Klimaschutzpolitik eine europäische und globale Angelegenheit ist und weil zweitens dadurch auch das Signal gesetzt wird, dass die Europäische Union imstande ist, auf neue Herausforderungen einzugehen und diese neuen Herausforde­rungen in den Vertrag aufzunehmen.

Was viele als störend empfinden mögen – auch ich –, ist, dass einzelne, auch sym­bolische Fragen im Vertrag nicht mehr enthalten sind, also dass die Hymne und die Fahne nicht mehr enthalten sind. Man kann sagen, dass das alles nicht so wichtig ist, aber ich finde, es wäre vernünftig gewesen, das symbolisch als Zeichen der Einheit Europas weiter zu verankern. Es wird nur eine relativ geringe Wirkung haben, dass das nicht mehr drinnen steht, denn es wird weiterhin auf unseren Nummerntafeln die Euro­pafahne abgebildet sein, es wird weiterhin bei allen Anlässen die europäische Hymne gespielt und die europäische Fahne verwendet werden.

Ich halte das für einen Aspekt, der zumindest mir etwas komisch vorkommt, so nach dem Motto: Man schreibt es jetzt nicht in den Vertrag hinein und tut dann so, als würde es nicht mehr stattfinden! – Da finden Diskussionen manchmal auch auf einer Ebene statt, die schwer nachzuvollziehen ist. Aber ganz offensichtlich hat es große Einwände bei den Symbolen gegeben. Das ist ja auch in der Frage des europäischen Außen­ministers so gewesen. Das wird aber an der Substanz des Zusammenlebens, glaube ich, nichts ändern.

Was man in diesem Zusammenhang allerdings schon sagen muss, das ist, dass wir in der europäischen Einigungsbewegung doch sehr weit fortgeschritten sind und dass es Staaten gibt, die nicht nur Mitglied der Europäischen Union sind, sondern sich auch am Euro beteiligen, Mitglied von Schengen sind, und jetzt auch Staaten, die auf Basis des erneuerten Vertrages agieren.

Dann gibt es noch eine Reihe von Staaten, in erster Linie Großbritannien, das ein Opt-out bei vielen Fragen bereits in der Vergangenheit hatte und nun dieses auch in der Frage der Grundrechtecharta hat. Daher wird man sich natürlich vor allem in Bezug auf Großbritannien die Frage stellen müssen, wie das Verhältnis zur Europäischen Union und zu Europa aussehen soll, wenn es immer mehr Fragen gibt, wo Großbritannien nicht an der Einigung Europas beteiligt ist. Aber das ist eine Diskussion, die vor allem dort geführt werden muss und die letztendlich auch in Großbritannien entschieden wird.

Für uns ist es, glaube ich, wichtig, dass mit diesem Ergebnis des Rats von Brüssel ein wichtiger Schritt gesetzt wurde (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), dass wir endlich zu dieser erneuerten Vertragsgrundlage kommen und dass wir uns in Zukunft in Europa den großen Herausforderungen wieder widmen können, von denen die Bürger unseres Landes und die Bürger Europas erwarten, dass wir sie gemeinsam wahrnehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für seine Ausführungen und bitte nun die Frau Bundesministerin für europäische und internatio­nale Angelegenheiten Dr. Plassnik um ihre Erklärung. Redezeit: 11 Minuten. – Bitte.

 


13.32.05

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Her-


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