heißt: Das Ziel der Europäischen Union, eine gemeinsame Verteidigung einzuführen, hat Herr Gusenbauer jetzt beschlossen. (Beifall beim BZÖ.)
14.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert, wird verteilt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend die Zukunft der Europäischen Union
eingebracht im Zuge der Verhandlungen zum TOP 2
Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Europäischen Rat
Nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ist seit nunmehr zwei Jahren offensichtlich, dass der vorliegende Verfassungsvertrag Geschichte ist. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist. Die gegenwärtig nicht gerade als rosig zu bezeichnenden Zukunftsaussichten für das Projekt Europa unterstreichen nicht zuletzt Aussagen des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors, der im Juni des Vorjahres in diesem Zusammenhang den Regierungsverantwortlichen in der Europäischen Union vorwarf, die EU „in die schlimmste Krise ihrer Existenz zu führen, weil sie sich weigern, von den Problemen zu reden, die sie spalten“. Weil es „keine gemeinsame Vision der EU“ gebe und die Bürger „so beunruhigt“ seien, bestehe eine Gefahr für das Bestehen der Union, meinte Delors.
Von einer „Europäischen Vertrauenskrise“ sprechen Erich Hochleitner und Manfred Scheich und stellen fest, dass das Nein zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden nicht ein Votum gegen Europa sondern es war ein Votum gegen die Politik der Union, vor allem in Zusammenhang mit den Herausforderungen der Globalisierung und der Erweiterung der Union (Arbeitspapier Juni 2006 „Die Aufnahmefähigkeit der EU: Politische und institutionelle Grenzen; S. 15). Aussagen, wie vom deutschen Vizepräsidenten der Kommission Verheugen getätigt, wonach er das Mitspracherecht der Nationalstaaten bei der EU-Gesetzgebung deutlich einschränken möchte, sind wohl nicht geeignet das Vertrauen der Bevölkerung der Mitgliedstaaten in diese Europäische Union zu stärken. (APA 345, 21. November 2006)
Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.
Wie die aktuelle Situation der Europäischen Union im Vorfeld bzw. während des Europäischen Rates vom 21. und 22.06.2007 gezeigt hat, stehen im Vordergrund europäischer Politik derzeit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden. Nicht zu unrecht spricht daher die deutsche Ratsvorsitzende Merkel in diesem Zusammenhang von der
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