Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 145

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ökologisch vernünftig ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wirk­lich nicht!)

Zur Frage 5:

Wie Sie wissen, ist ein Mentoring-Modell vorgesehen, bei dem es eine individuelle Be­treuung von Schülerinnen und Schülern geben wird, die aktive Förderung und Unter­stützung darstellt. Es soll bei diesen Patenschaften vor allem darum gehen, die sozia­len Fähigkeiten zu fördern und vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien dabei zu berücksichtigen. Studierende, die sich an diesem Modell beteiligen, erhalten als Anerkennung für ihr soziales Engagement den Studienbeitrag wieder zurück.

Die Fragen 6 und 7 beantworte ich gemeinsam:

Die Bundesregierung hat sich, zum Unterschied von Ihnen, sehr schnell und prioritär mit den Pflegeproblemen in Österreich auseinandergesetzt. (Abg. Rosenkranz: Über­haupt nicht!) Was ist bisher geschehen? – Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause erfolgt seit 1. Juli 2007 ab der Pflegestufe 3. Das hat es bisher alles nicht ge­geben. Nur damit wir wissen, worüber wir reden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Verhöhnung der Pflegenden! Eine Verhöhnung ist das!) Je nach gewähltem Beschäfti­gungstypus beträgt die Förderung maximal 800 € beziehungsweise 225 € monatlich.

Parallel dazu wurden die arbeits- beziehungsweise gewerberechtlichen Voraussetzun­gen für die legale Beschäftigung von Betreuungspersonen zu Hause geschaffen. Dies ist als ein erster, schneller Schritt zur Entschärfung des Problems der 24-Stunden-Be­treuung gedacht.

Weiters wurde die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden Ange­hörigen massiv verbessert. So werden ab Pflegestufe 5 nun auch die Dienstnehmer­beiträge zur Pensionsversicherung zur Gänze, ab der Pflegestufe 4 zur Hälfte seitens des Bundes übernommen. Das hat es bisher auch alles nicht gegeben.

Im Übrigen bedeutet dies, dass pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich deutlich bessergestellt werden als bisher und damit Pensionszeiten beitragsfrei erhal­ten. Wir erachten das als einen Akt der Solidarität in unserer Gesellschaft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie sollten besser das Pflegegeld erhöhen!)

Zum Stichwort Demenz im Bereich Pflege: Da gibt es nun finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen aus Mitteln des Unterstützungsfonds für die Ersatzpflege bei dementen Personen. Pflegende Angehörige haben nun wenigstens die Möglichkeit, auch einmal Urlaub zu machen beziehungsweise bei Krankheit vertreten werden zu können.

Was die Valorisierung des Pflegegeldes betrifft, so haben wir diese Valorisierung im Regierungsprogramm vorgesehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wann kommt sie?) Ich verweise darauf, Herr Westenthaler, solange Sie Verantwortung getragen haben, hat es die Valorisierung nie gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist falsch! Schon wie­der eine Unwahrheit, die Sie verbreiten! Sie schwindeln sogar im Parlament herinnen! Das ist falsch, was Sie hier sagen!)

Zur Vermögensgrenze von 5 000 € bei der Betreuung zu Hause – nur damit Menschen durch ihre gezielte Desinformation nicht weiter verunsichert werden: Diese Vermögens­grenze bezieht sich auf Barvermögen und bewegt sich an der Obergrenze dessen, was die Länder hinsichtlich der Pflege in den Heimen geregelt haben. (Abg. Ing. Westen­thaler: Lauter Unwahrheit!) Es wird natürlich niemand dazu gezwungen, seine Woh­nung oder sein Haus zu veräußern (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist das zweite Mal, dass er von der Regierungsbank die Unwahrheit sagt!), nur damit er dann eine Betreu­ung gefördert bekommt – das mag Ihre Propaganda sein –, sondern ganz im Gegen-


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