Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 189

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Da sollten wir – und vor allem die Betriebsräte und die Gewerkschaft – doch ein biss­chen schauen, dass die Kollegen in den Banken nicht diesem Druck, dem sie sich gar nicht unterwerfen müssten, aber der einfach von oben kommt und dem man nicht mehr ausweichen kann, ausgesetzt sind und man sie hier ein bisschen entlastet. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.12.24

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den wesentlichsten Inhalten dieser EU-Richtlinie, der MiFID-Richtlinie wurde schon von meinen Vorrednern ausgiebig Stellung genommen.

Ich möchte nur zwei Punkte anführen, zumal ja das Wertpapier-Wissen ein sehr spe­zielles Wissen ist und gewisse Vorkenntnis erfordert. Eines gilt es schon zu berück­sichtigen, nämlich dass wir innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Aufsichtsqualitäten haben, was den Wertpapiersektor anlangt, und dass ich für Öster­reich in Anspruch nehme – trotz der Kritik am Vormittag, was die FMA anbelangt –, dass Österreich eine qualitativ hochstehende Aufsichtstätigkeit ausübt, die man nicht von allen EU-Mitgliedsländern erwarten darf.

Eines steht aber auch im Zentrum der Bedenken, nämlich dass Konzessionserteilun­gen für Wertpapiergeschäfte und für die Veranlagung von Wertpapierprodukten in der gesamten EU zugelassen werden können und somit auch zu befürchten ist, dass Wert­papiere auf unseren Märkten landen, die nicht so sorgsam geprüft worden sind, wie wir das in Österreich vorsehen. Ein warnendes Beispiel also, das es hier auch zu berück­sichtigen gilt.

Das Zweite ist, dass mit dem erhöhten Anlegerschutz und vor allem auch mit dem Prüf­siegel sozusagen der FMA nicht eines gewährleistet werden kann, nämlich dass wir sagen: Wertpapiergeschäfte sind völlig risikolos. Da hast ja auch du, „Jacky“ Maier, als Konsumentenschutzexperte immer darauf hingewiesen. Den Fehler dürfen wir nicht begehen, dass wir sagen, Wertpapiergeschäfte sind ganz normale Zinsgeschäfte und mit keinem Risiko verbunden. Wir sollen auch davor warnen, dass hier ein Restrisiko besteht oder sogar ein großes Risiko besteht.

Das sind zwei Punkte, auf die wir trotz der Euphorie wegen dieses Gesetzes, das ja schon seit einigen Monaten hier in unserem Haus auf die Beschlussfassung wartet, nicht vergessen dürfen. (Beifall beim BZÖ.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


18.14.53

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! So sehr der Tagesordnungspunkt ein scheinbar techni­scher ist, er ist einer, der von der Tiefe der Veränderung her in den nächsten Jahren Hunderttausende Menschen betreffen wird. Es ist ein Punkt, der in Wirklichkeit zuneh­mend das Spar- und Anlageverhalten der Menschen berühren wird. Und es ist ein Punkt, von dem die Mitgliedstaaten in vielerlei Hinsicht nicht die glücklichsten waren, dass sie jetzt schon zur dessen Umsetzung schreiten mussten.

 


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