Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 190

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Ich darf daran erinnern, die zugrunde liegende Richtlinie stammt bereits aus dem Jahr 2004, und es haben sich fast alle Mitgliedstaaten sehr, sehr lang Zeit genommen, diese Richtlinie umzusetzen. Eigentlich müsste sie bereits seit 1. Februar dieses Jah­res in Kraft sein, damit sie mit dem November dieses Jahres auch im faktischen Ge­schäft in ihrer gesamten Anwendung stattfinden könnte. Nachdem Österreich bis zum Februar eine Umsetzung nicht durchgeführt hat, erging ein entsprechendes Mahn­schreiben der EU-Kommission, und wir waren gezwungen, in relativ kurzer Zeit die not­wendigen Richtlinien zu erlassen.

Ich möchte aber an der Stelle betonen, dass das Bundesministerium für Finanzen sich wirklich bemüht hat, bei der Umsetzung dieser Richtlinie auch aus dem positiven Ver­fahren der Verhandlungen hier im Haus mit Basel II rechtzeitig alle beteiligten Grup­pen – und ich betone an der Stelle: einschließlich des Konsumentenschutzes – in ent­sprechender Form einzubeziehen. Es ist aber so, dass wir naturgemäß gerade in die­sem Bereich jeden Tag dazulernen und gerade der Konsumentenschutz ein intensives Betätigungsfeld hat, nämlich aus den Vorkommnissen, die ihm zugemittelt werden, auch entsprechende Schlüsse für die Veränderungen zu ziehen.

Ich schließe mich dem an, was meine Vorredner gesagt haben, was die Regelung selbst betrifft: Wir schaffen einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen; wir erhöhen die Transparenz gerade in diesem Bereich durch eine Vielzahl von Informationsgebo­ten; wir stärken die Möglichkeit der Aufsicht im Bereich der Wertpapierdienstleistungs­unternehmen, auch entsprechend ihrer Kontrollaufgabe nachzukommen, und erhöhen damit letztlich das Schutzniveau für den Konsumenten.

Ich möchte aber auch eine Erläuterung zu dem doch recht umfangreichen Abände­rungsantrag abgeben, der gleichzeitig heute zur Behandlung ansteht. Unter Verweis auf das, was ich vorher gesagt habe, nämlich der späten In-Kraft-Setzung der Umset­zung der Richtlinie, ergibt sich für die gesamte Branche das Problem, dass der Zeit­raum bis zum endgültigen In-Kraft-Treten Ende des Jahres für die Vorbereitung – man muss sich nur vorstellen: Unterlagen, Kundenmappen, EDV-Programme! – ein sehr, sehr kurzer ist. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle beteiligten Wirtschafts­teilnehmer sofort wissen müssen, wie die Richtlinien lauten, und daher ist seitens der Wirtschaftskammer Österreich der Wunsch herangetragen worden, dass man jenen Teil, der durch die FMA zu erlassen sei, gleich hiermit regelt.

Ich bitte auch um Verständnis dafür, dass dieser Punkt als Abänderungsantrag in der zweiten Lesung kommt, bedanke mich aber ausdrücklich für das – wie ich glaube – faire Verfahren für alle Abgeordneten, dass bereits bei dem Finanzausschuss vorige Woche wesentliche Teile des Abänderungsantrages verteilt wurden, sodass man sich mit diesem umfangreichen Antrag entsprechend auseinander setzen konnte.

Ich freue mich weiters, dass es gelungen ist, auch einige der Punkte, die noch zwi­schenzeitlich betreffend den Konsumentenschutz dazugekommen sind, in den Abände­rungsantrag aufzunehmen.

Ich darf an der Stelle noch eine kurze Anmerkung zum Tagesordnungspunkt 4, der in einem behandelt wird, anführen. Die Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle ist eine, die ebenfalls eine Umsetzung der EU-Richtlinie darstellt. Diese legt im Wesentlichen einen erleichterten Zugang für Rückversicherungsunternehmen fest. Wir haben diese Novelle des WAG genützt, um bereits Änderungen mit dem Blickwinkel auf die Solvabilität II-Regelungen vorzunehmen, indem wir unsere Versicherungsbestimmungen schon in die Richtung des künftigen Rechtsbestandes bewegen: Verbesserungen bei den Ga­rantiefonds, klarere und strengere Regelungen für die Treuhänder und vor allem mehr Möglichkeiten der FMA, auch entsprechende konsumentenschützerische Tätigkeiten zu erfüllen.

 


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