Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 191

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Sosehr viele heute in der Diskussion natürlich die FMA kritisiert haben, muss man sich auch dessen bewusst sein, dass die FMA immer nur nach Maßgabe der Gesetze vor­gehen kann. Sie hat die Schwierigkeit, wenn zum Beispiel einer als Versicherer auftritt, aber nicht für den Vertrieb von Versicherungsleistungen zugelassen ist, dass sie bisher nicht in der Lage war, die Öffentlichkeit vor solchen Aktivitäten zu warnen.

Dies also nur als Beispiel, dass wir jede dieser Änderungen auf Basis von Rückgang auch nützen, um Verbesserungen zu erreichen. In diesem Sinne, denke ich, ist es vom Informationsgehalt her zwar scheinbar nur ein kleiner Punkt, aber ein großer Schritt im Bereich der Finanzdienstleistungen. Ich danke ausdrücklich allen Beteiligten, auch den Abgeordneten, dass wir das bis zuletzt auf den neuesten Stand bringen konnten und dass es möglich ist, das noch vor dem Sommer zu beschließen, denn sonst wäre Ös­terreich endgültig säumig geworden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.20.48

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat zu Recht darauf hingewie­sen, dass es möglich war, innerhalb kurzer Frist dieses Gesetz in Österreich zu fixie­ren, damit Österreich nicht säumig wird oder geworden wäre. Ich frage mich allerdings, was mit jenen 24 Ländern – und jetzt, wenn wir es beschlossen haben, 23 Ländern – der Europäischen Union passiert, die es bis jetzt noch nicht umgesetzt haben. Bisher gibt es drei, die es umgesetzt haben: England, Irland und Rumänien. Mich würde wei­ters die rumänische Umsetzung interessieren. Wenn das stimmt, wie meine Informa­tion lautet, dann ist das nicht das, was wir uns unter Umsetzung vorstellen. – Meine Damen und Herren, so viel zur Wettbewerbsgleichheit.

Zum Zweiten: Die Behandlung der Gemeinden ist ein schmerzlicher Punkt in diesem Bereich – das sei offen gesagt –, weil ich nicht ganz einsehe, dass man so quasi unter dem Motto „Die können das ja nicht, und das ist zu gefährlich!“ eine Ungleichgewich­tung vornimmt, dass Bund und Länder anders behandelt werden als die Gemeinden. Interessant ist, dass gerade in Schweden Gemeinden als Regionen bezeichnet werden und daher auch hier wieder eine Ungleichbehandlung in Europa stattfindet.

Zum Dritten: Es wäre vielleicht einmal nachzufragen, wer am meisten verzockt hat; welche Stadt in Österreich, vielleicht auch welches Bundesland sich da nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.

Ich gebe dem Kollegen Zanger durchaus recht, wenn er meinte, wir sollten, wenn wir derart umfangreiche Information bieten, aufpassen, nicht Gefahr zu laufen, dass sie so umfangreich wird, dass sie tatsächlich nicht mehr gelesen wird und daher das Ziel ver­fehlt. Daher sollten wir durchaus auch eine übersichtliche Information veranlassen. Das wäre sicher wichtig. Ich bestätige weiters, was Kollege Bucher heute meinte, nämlich, dass es in Österreich trotz aller Schwierigkeiten eine hervorragende Aufsicht gibt. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wenn wir diese Aufsicht noch verbessern wollen, dann werden wir uns etwas anderes bei der Bezahlung einfallen lassen müssen. Nach dem Beamtenschema werden wir diese Fachkräfte, die gerade in diesem Bereich notwendig sind, nicht halten können, denn da werden die Versicherungen und die Banken die besten Kräfte abwerben, weil sie ungleich mehr Aussichten und Chancen bieten.

 


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