Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 225

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Schnitt. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wo hast du denn das her?) Wir liegen zugegebener­maßen im vorderen Drittel. Das ist auch gut so, weil die österreichische Wirtschaft das braucht und das natürlich auch für die Sicherung der Arbeitsplätze wichtig ist.

Wir werden diesem Antrag selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen, weil frei­heitliche Wirtschaftspolitik immer schon für den Export eingetreten ist und wir natürlich ein effizientes und leistungsfähiges Exporthaftungs- und Finanzierungssystem brau­chen. Aus diesem Grund werden Sie zu diesem Antrag unsere Zustimmung erhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Bucher. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


19.28.54

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Ausfuhrförderungsgesetz: Jeder zweite Umsatzeuro wird in Österreich aufgrund des Exports umgesetzt: dank der österreichischen Wirtschaft, der Unterneh­merinnen und Unternehmer und natürlich auch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin­nen, darauf können wir stolz sein, und auch aufgrund der Rahmenbedingungen, die die alte Bundesregierung geschaffen hat (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), damit dieser Exportboom, vor allem diese beispiellose Entwicklung der österrei­chischen Exportwirtschaft der letzten Jahre verlängert werden kann.

Wir sind dafür, dass der Haftungsrahmen bei der Österreichischen Kontrollbank von 35 Millionen auf 40 Millionen € ausgedehnt wird, und geben dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung. (Beifall beim BZÖ.)

19.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


19.30.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Erneut ist es die grüne Fraktion, die mich veranlasst, ganz kurz das Wort zu ergreifen.

Erstens: Wir haben, alle fünf Fraktionen gemeinsam, in der vergangenen Gesetzge­bungsperiode gesagt, wir wollen im Bereich der Ausfuhrförderung und Ausfuhrgarantie eine stärkere Transparenz, eine stärkere Einbeziehung der OECD-Leitlinien und der Umweltstandards. Warum freuen Sie sich nicht mit darüber, dass mit dem Entschlie­ßungsantrag hier in Wirklichkeit die Vorarbeiten in ein Stadium gebracht werden, in dem gerade das Bundesministerium für Finanzen bereit ist, in endlosen Gesprächen, die Sie bisher geführt haben, jeden sinnvollen Vorschlag umzusetzen?

Aber erlauben Sie mir eine Feststellung zum Grundsatz. Wenn wir bei der Exportförde­rung durch die Österreichische Kontrollbank zwei Hilfestellungen geben – erstens Ga­rantien und Wechselbürgschaften, um das politische Risiko und Ausfallsrisiko abzu­mindern, und zweitens über Finanzierungen, wofür es in gewissem Ausmaß eine Zins­stützung in Form von Soft Loans gibt –, dann kommt ein ganz kleiner Teil davon aus Steuergeldern. In Wirklichkeit ist es so, dass die Exportversicherung, die dies darstellt, heute zum Glück so läuft, dass wir keine Finanzmittel des Steuerzahlers im großen Stil einsetzen müssen.

Dieses Instrument ist daher nur teilweise dazu geeignet, gesellschaftliche Veränderung in anderen Teilen der Welt zu machen. Was wir tun können – und das wollen wir –, ist, die höchsten Standards bei diesen Verfahren zu verwirklichen. Das ist ein richtiger


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