Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 61

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Arbeitszeit haben, auch wenn sie die gleichen Qualifikationen haben und auch wenn sie die gleiche berufliche Stellung aufweisen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, diese Situation ist für die betroffenen Frauen inakzeptabel, und ich gehe davon aus, dass das auch für viele meiner Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament inakzeptabel ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Wir alle gemeinsam – Politik, Regierung, Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen­organi­sationen – sind aufgefordert, diese symbolischen 96 Tage zu verkürzen, damit der nächste Equal Pay Day erst in den Oktober oder November fällt, allerdings mit der Zielsetzung, dass für Frauen in ganz kurzer Zeit der gleiche Stichtag gilt, nämlich der 31. Dezember, denn dann haben wir es gemeinsam erreicht, die Einkommens­unter­schiede erfolgreich zu bekämpfen.

Gründe für Einkommensunterschiede sind uns bekannt; ich möchte sie nur kurz in Erinnerung rufen. Ein ganz wichtiger Grund ist, dass Frauen nach wie vor sehr stark in jenen Branchen konzentriert sind, die zu den Niedrigstlohnbereichen gehören, wie zum Beispiel der Handel, die Textilindustrie, aber auch die Touristikbranche. Familien­bedingte Berufsunterbrechungen sind ebenfalls ein Punkt, der sich extrem negativ auf Einkommensunterschiede auswirkt. Je länger Frauen zu Hause bleiben müssen – ich setze das jetzt in Klammer –, umso größer wird dieser Einkommensunterschied.

Das Fehlen von genügend familienergänzenden Einrichtungen, angefangen von Klein­kindbetreuung bis hin zu Pflegeinstitutionen, tut sein Übriges. Traditionelles Rollen­verhalten und Vorurteile, die auch in manchen unserer Reihen vorhanden sind, tragen auch dazu bei, dass man Frauen zum Beispiel Führungsqualitäten abspricht, dass man Männer als Softies bezeichnet, wenn sie im Haushalt ihre Aufgaben mit erledigen.

Auch das Vorurteil, Frauen hätten kein technisches Verständnis, ist wirklich zweifelhaft und nicht zielführend. Eingeschränkte Aufstiegschancen für Frauen gehören genauso dazu wie der hohe Teilzeitanteil bei den weiblichen Berufstätigen.

Ich könnte jetzt diese Liste noch weiter fortsetzen, aber Folgendes möchte ich hier auf den Punkt bringen: Es gibt viele Auslöser, die dazu führen, dass es Einkommens­unterschiede gibt, und daher bedarf es auch vieler Maßnahmen auf vielen Ebenen, um diese zu beseitigen.

Es liegt also, meine Damen und Herren, ein großes Betätigungsfeld vor uns, aber ich darf feststellen, das wir nicht bei null anfangen. Wir haben ein gut funktionierendes Gleichbehandlungsgesetz, wir haben ein Regierungsübereinkommen, das sehr, sehr gute Ansätze beinhaltet, um hier wirklich einen gewaltigen Schritt weiterzukommen. Auch die Sozialpartner waren in der letzten Zeit nicht untätig, und hier möchte ich auf einige Punkte eingehen.

Es ist gelungen, 1 000 € Mindestlohn nahezu flächendeckend in Österreich einzu­führen – es gibt noch einige Branchen, die sich zieren. Hier liegen mir ganz besonders die Rechtsanwälte am Herzen, wo erst vor kurzem wieder eine Demonstration statt­finden musste. Ich fordere daher von dieser Stelle aus die Verantwortlichen im Bereich der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf, auch diesen wichtigen Schritt zu set­zen. Es ist nicht einzusehen, dass Ihre wichtigen und wertvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in den Genuss dieser Mindestlohnvereinbarung kommen. Auch wenn Sie mir erklären, dass Sie in der Praxis eh mehr zahlen: Gerade Sie als Rechtsanwälte müssen wissen, wie wichtig schriftliche Vereinbarungen sind. Ich fordere Sie daher auf, diese Mindestlohnvereinbarung zu unterschreiben und Ihren MitarbeiterInnen jenes Geld zukommen zu lassen, auf das sie wahrlich ein Recht haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

 


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