Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 106

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ziger, Anfang der siebziger Jahre aufgeräumt. Die gleichwertige Pflichtschullehreraus­bildung darf bei all den Überlegungen über Stufenausbildungen nicht hintangehalten werden.

Letztendlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der Grünen betreffend einen verpflichtenden Kindergartenbesuch vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr. – Ich bin froh, dass diese Debatte intensiv geführt wird, durchaus auch aus ver­schie­denen Positionen, mache aber darauf aufmerksam, dass aus unserer gesell­schafts­politischen Philosophie heraus die Verpflichtung am Ende steht. Wenn man das so macht wie etwa in Niederösterreich, nämlich einen kostenfreien Zugang für ein Kindergartenjahr mit hoher pädagogischer Qualität, dann wird das auch zu 95 Prozent von der Bevölkerung angenommen werden. Ich halte das für den richtigeren Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 137 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis-Kindergärten.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benutzen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ord­netenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosa­farbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Wimmer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Stimmabgabe ist damit beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer und Schriftführerinnen die Stimmenzählung vornehmen.

 


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