Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 148

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deren Basis der Landeshauptmann dann die Parameter für die Geschwindigkeits­beschrän­kungen im Detail anordnen kann.

Die Novelle bringt über diese Frage der Flexibilisierung hinaus auch zwei weitere Vorteile mit sich. Einer ist – und das liegt ja dem Hohen Haus und vielen anderen schon immer am Herzen – eine Verwaltungsvereinfachung insgesamt auf der Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden auf der einen Seite, und zum Zweiten auch eine Klarstellung im Vollzug, die uns auch in diesem Bereich entscheidend weiterbringen wird.

Die Novelle zeigt, dass man Mobilitätsinteressen sowie ökologische und Gesund­heitsinteressen zusammenführen kann. Was mich ganz besonders freut – das zeigt auch die Diskussion um diese Novelle –, ist, dass hier im Haus offensichtlich die grünen Theoretiker sitzen und vor Ort die grünen Praktiker genau das verlangen, was heute beschlossen wird. Das ist ein ermutigendes Zeichen auf dem Weg in die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: Wir sind Praktiker!)

13.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steier zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.42.54

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Ein herzliches Willkommen dem wieder genesenen Herrn Minister Dipl.-Ing. Pröll! Meine geschätzten Damen und Herren! Die aktuelle IG-Luft-Novelle beinhaltet vier Schwerpunkte, die schon von meinen VorrednerInnen dargestellt wurden. Ich darf sie kurz anreißen: Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Klarstellungen zur Kundmachung, Möglichkeiten für die Landeshauptleute und, wie es der Minister angesprochen hat, Umsetzungsver­ordnungen für flexible Tempolimits durch den Umwelt- beziehungsweise durch den Verkehrsminister.

Meine geschätzten Damen und Herren! Am wichtigsten aber – und darüber wurde auch schon gesprochen – ist die Möglichkeit, Verkehrsmaßnahmen zur Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen über Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu setzen. Diese elektronischen Anlagen arbeiten mit einer Reihe von Parametern, um den Verkehrsfluss zu regeln. Daten zu Fahrbahnverhältnissen werden ebenso genutzt wie Daten zum Wetter oder zu Lärm- und Schadstoffemissionen. Da die Informationen in Echtzeit zur Verfügung stehen, kann präventiv und ohne Zeitverzögerung auf das Erreichen von Grenzwerten reagiert werden.

Meine Damen und Herren! Die Diskussion, die sich im Umweltausschuss darüber entzündet hat, ob nun fixe oder flexible Tempolimits höhere Schadstoffeinsparungen bringen, ist eher akademischer Natur. Relevanter ist meiner Ansicht nach, was von der teils sehr hitzigen Debatte der letzten Monate um den so genannten Feinstaub-Hunderter verdeckt wurde, nämlich dass das IG-Luft-Immissionsgesetz im Jahr 2005 stark verwässert wurde und es daher ein Sanierungsfall ist. Es steht im Regierungs­übereinkommen, und ich gehe davon aus, dass es auch in den nächsten Monaten so passieren wird.

Sie erinnern sich noch daran: Mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005, das ja der Bundesrat beeinsprucht hat, wurde die Palette der möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung mit zahlreichen Ausnahmebestimmungen ein­geschränkt. Feinstaub entsteht, wie wir wissen, nicht nur durch den Verkehr, sondern auch durch Industrie, durch Kleinverbrauch, durch die Landwirtschaft, wobei im UBA-


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