Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 214

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weiter bedrohte. Er hatte sie geschlagen, er soll gesagt haben, er wolle sie notfalls töten. Doch als die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk, die Ehe noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen wollte, schaltete Richterin D. auf stur. ‚Eine unzumutbare Härte’, die eine sofortige Auflösung der Ehe nötig mache, liege ‚nicht vor’. Die Frau habe vielmehr damit "rechnen’ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös ver­brieftes "Züchtigungsrecht" auch ausübe. In einer dienstlichen Erklärung legte die Richterin in Sachen Islam noch einmal nach: In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran ‚neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau’.

Die dritte  Gewalt tut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungs­gesellschaft. Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.“

Der deutsche Islam-Wissenschafter Hans-Peter Raddatz kritisierte, dass deutsche Gerichte zu milde gegen derartige Taten vorgingen: Die Richter seien in zunehmender Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten mit in Betracht zu ziehen, sagte Raddatz. Vor allem bei Fällen von Körperverletzung von Frauen sei es sehr häufig vorgekommen, dass die Gerichte nicht so verfahren seien, "wie es erforderlich gewesen wäre".

Nicht nur in Deutschland auch in Tirol erschütterte ein Fall von Ehrenmord die Öffentlichkeit. Für den Mord an einer 19-jährigen Libanesin muss ihr Bruder anstatt 14 Jahre nur 12 Jahre und neun Monate absitzen, befand das Berufungsgericht im Februar vergangenen Jahres. Ihr Umgang mit Männern war der Familie ein Dorn im Auge. Ende März 2004 hatte der 17-Jährige seine Schwester bewusstlos geschlagen, sie von Innsbruck ins Zillertal verfrachtet und dort mit 14 Messerstichen getötet. Laut Thomas Lechner, Pressesprecher des Landesgerichts Innsbruck, war der mehrfache Wechsel der Kulturkreise einer der Milderungsgründe. Zudem wurde bei dem Angeklagten eine "überzogene Wertehaltung" festgestellt.

Univ.-Prof. Andreas Venier von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck erklärte: „Natürlich müsse der kulturelle Hintergrund bei der Strafbemessung berücksichtigt werden, was aber nicht heiße, dass die tat deswegen weniger verwerf­lich sei.“

Aber nicht nur Zwangsehen und Ehrenmord sind in Österreich bereits situiert. Hass­prediger rufen zum Heiligen Krieg, dem Dschihad, nicht nur in Predigten sondern sogar mittels Tonbändern auf. Im Dezember des Vorjahres wurde der als angeblich liberal geltende Imam Adnan Ibrahim wegen Verhetzung und Aufruf zum Terror angezeigt. Diversen Medien und Tageszeitungen wurden Tonbänder zugespielt, auf welchen Adnan Ibrahim im Rahmen seiner Predigten zu hören ist. In diesen Predigten ruft dieser liberale Imam zur Beteiligung am Krieg in Palästina und zum Jihad auf. Gegen-über der "Wiener Zeitung" rechtfertigte sich Scheich Adnan damit, dass seine Aussagen auf der Scharia basierten. Anas Schakfeh, Chef der Islamischen Glaubens­gemeinschaft verteidigte den Imam in den Medien, dass dieser sicher nicht zum Jihad aufgerufen habe.

Es blieb nicht bei den Aufrufen, erst im März dieses Jahres erging an Österreich eine Terrordrohung. Anas Schakfeh, der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft sagte im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Presse“ über die an Österreich ergan­gene Terrordrohung im Zusammenhang mit den vier in Afghanistan eingesetzten Soldaten auf die Frage, ob eine Gefahr für Österreich bestünde: „Man kann so etwas nicht ausschließen

Der Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terroris­mus­bekämpfung formuliert unter anderem zum Islam: „ Vor allem unter der zweiten


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