Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gewinnorientiert arbeiten. Das heißt, das ist ein sehr wesentliches Unterscheidungs­merkmal, an dem die Schuldner in Zukunft auch erkennen können, dass nicht zum Vorteil irgendeiner Firma gehandelt wird, sondern wirklich zu ihrem Vorteil. (Beifall beim BZÖ.)

Aus diesem Grund kann ich für das BZÖ mit gutem Gewissen sagen, dass wir diese Regierungsvorlage zur Umsetzung dieser neuen staatlichen Bevorrechtung der Schul­den­beratungsstellen unterstützen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.13.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin. – Erlauben Sie mir bitte, dass ich auch noch zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt ganz kurz Stel­lung nehme. Es war auf Grund des Ablaufs der Sitzung etwas unpassend, mich dort zu Wort zu melden.

Ich möchte mich zum einen sehr herzlich bedanken für die einstimmige Annahme des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2007. Ich hoffe, dass das in der Justizpolitik so weitergeht, dass eine derart breite Zustimmung möglich ist.

Ich darf auch ankündigen, dass wir in absehbarer Zeit bereits mit weiteren Vorschlägen in diesem Rechtsbereich kommen werden. Wir werden ein Unternehmensrechts-Änderungs­gesetz vorlegen, mit dem wir insbesondere die Stellung des Abschluss­prüfers, vor allem seine Unabhängigkeit, stärken wollen und mit dem wir die unter­nehmensinternen Kontrollmechanismen stärken wollen. Auch dies sind einige Schritte, die in Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben notwendig sind.

Etwas, was wir ebenfalls angehen wollen, ist die Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier wird es notwendig sein, doch einige Erleichterungen bei der Gründung dieser Unternehmensform anzugehen.

Was die Schuldenberatungsstellen betrifft, ist die jetzige Novelle, glaube ich, sehr wichtig. Sie ist ein Beitrag dazu, wie wir mit dem sicher wachsenden Problem der Verschuldung österreichischer Haushalte umgehen können. Es wurde mehrfach schon betont: Es kann natürlich nur ein kleiner Baustein sein, es ist aber ein sehr notwendiger Baustein. Wir haben leider auch in diesem Bereich unseriöse Institutionen, die die ohnehin schon verzweifelte Situation von Schuldnern ausnutzen und sie weiter in die Verschuldung treiben. Insofern ist es hier schon wichtig, wenigstens hochqualifizierte Schuldenberatungsstellen von weniger qualifizierten zu unterscheiden.

Was die Finanzierung der Schuldenberatungsstellen anbelangt, wurde hier einige Male auch ein Bundesbeitrag eingemahnt. Soweit davon das Justizministerium betroffen ist, habe ich im Ausschuss den Verweis auf die Finanzausgleichsverhandlungen gemacht; diese sind ja heute Nacht erfolgreich zu Ende gegangen. Ich schaue mir das Ergebnis gerne an, und wenn ich Punkte finde, durch die wir dort entlastet werden, wo wir derzeit zahlen, obwohl wahrscheinlich eigentlich die Bundesländer dafür zuständig wären, dann kann man mit mir gerne darüber verhandeln, dass wir hier einspringen.

Aber die Situation im Justizministerium ist eben auch die, dass wir schon in vielen Bereichen tätig sind. Ich nenne jetzt die Sachwaltervereine, zum Teil im Unterhalts­recht, in der Suchttherapie et cetera, worüber man auch sagen könnte, eigentlich wäre es Sache der Bundesländer; aber wir zahlen eben mit oder zahlen allein. Wenn wir hier eine neue Verteilung bekommen, bin ich gerne zu allem bereit, aber ohne das kann ich hier leider keine Zusagen machen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite