Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 237

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Was wir vom Justizministerium aus tun, ist, dass wir den Dachverband der Schulden­beratungsstellen unterstützen. Die sind schon auch sehr wertvoll im Aufarbeiten dieser Statistiken, im Ableiten von notwendigen Reformen in diesem Bereich et cetera.

Mit dieser Novelle wird jetzt ein kleiner, aber wichtiger Schritt gesetzt. Wir werden jedoch auch weitergehen. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die schon getagt und eine erste Punktuation erarbeitet hat, und da werden wir auch nächstes Jahr mit konkreten Vorschlägen kommen, um insbesondere den Zugang zum Privatkonkurs und andere rechtliche Elemente, die bei der Verschuldung eine Rolle spielen oder bei der Entschuldung eine Rolle spielen können, anzugehen.

Bei der Wurzel des Problems können wir natürlich als Gesetzgeber auch im Bereich des Konsumentenschutzrechts unseren Beitrag leisten. Ich glaube, dass wir sicher im Bereich der Informationspflichten, der Aufklärungspflichten vor Eingang in einen Ver­trag vielleicht doch einiges tun könnten, um diese hohe Verschuldung, die leider auch bei Jugendlichen oft schon gegeben ist, abbauen zu helfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Bundesministerin. – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger mit 3 Minuten freiwilliger Rede­zeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.18.06

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Nachdem meine VorrednerInnen schon die Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle begründet haben, möchte ich im Zusammenhang mit dieser Debatte nur auf die Statistiken der Schuldnerberatung und vor allem auf die Situation der Frauen eingehen.

Diese Statistiken geben Anlass genug, denke ich mir – auch im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppe Zugang zum Privatkonkurs, worauf Sie hingewiesen haben –, einiges klarzumachen. Der Anteil der Frauen an der Klientel der Schuldnerberatungen liegt bei 40 Prozent, und im Durchschnitt sind die Frauen mit 55 000 € verschuldet, die Männer allerdings mit 70 000 €.

Eine der wesentlichsten Ursachen, die die Schuldnerberatungen nennen, ist die Frage von Einkommensarmut. Damit sind wir eigentlich auch schon beim Thema der Aktuel­len Stunde vom heutigen Vormittag. Was dann noch die Situation der Frauen beson­ders dramatisch darstellt, ist, dass zwei Drittel der Klientinnen ein Einkommen von unter 1 000 € haben und von denen noch einmal 50 Prozent sogar mit weniger als 660 € im Monat auskommen müssen; und das ist deutlich unter der Einkommens­grenze.

Genau da sind wir bei einem zentralen Problem: Dieses geringe Einkommen der Frauen verhindert eben den Zugang zum Privatkonkurs, weil es ihnen mit dem wenigen Geld, das sie im Monat zur Verfügung haben, nicht gelingt, zu gewährleisten, dass sie die 10 Prozent der Restschulden bezahlen. Das können Männer nach den Daten der Schuldenberatung sehr viel leichter. Damit sind Frauen strukturell von dem Zugang eher ausgeschlossen, und damit liest man dann an den Zahlen ab, dass sehr viel weniger Frauen den Zugang haben. – Das wäre einer dieser Punkte, die ich erwähnen wollte.

Zweiter Punkt: Die zweithäufigste Ursache für die Verschuldung der Frauen ist die Übernahme von Bürgschaften. Und wir sehen es an den Zahlen: Die Schulden sind männlich. 92 Prozent der Klientinnen haben die Schulden ihrer Ehemänner übernom­men, 7 Prozent stehen für ihre Söhne gerade und 1 Prozent der Frauen hat die


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