Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 244

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ExpertInnen, darunter auch ein zuständiger Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Justiz haben vernichtende Kritik in Richtung Verletzung des Gleichheitssatzes, aber auch des strafrechtlichen Grundsatzes der Privatheit geäußert. Der parallel beste­hende Konflikt mit dem gegenständlichen Zusatzprotokoll kommt als weitere Facette dazu.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Korrektur des beste­henden § 115 Abs. 1 FPG (Fremdenpolizeigesetz 2005) zuzuleiten, die eine gericht­liche Strafbarkeit nur bei Vorliegen eines auf Erlangung eines finanziellen Vorteils gerichteten Vorsatzes eintreten lässt und enge Familienmitglieder von einer Straf­barkeit grundsätzlich ausnimmt (Angehörigenprivileg).

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner ist Herr Abgeord­neter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. Er hat sich eine Redezeit von 6 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


18.39.17

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wie im Ausschuss schon debattiert worden ist, ist diesem Vorhaben nur zuzustimmen, weil es schlüssig und vernünftig ist. Hinzu­zufügen wäre, dass man doch auch darum ringen muss, dass die internationale Staatengemeinschaft das Ihre dazu tut, denn wir haben nur allzu oft die Situation, dass hehre Absichten auf dem Papier verwirklicht scheinen, aber in der Natur nicht umge­setzt werden.

Ein aktuelles Beispiel ist das System Frontex, wo sehr zu Recht vorhin darauf verwiesen worden ist, dass die Masse der Schleppungsvorgänge über das Meer erfolgt und es evident ist, dass Spanien und Italien durch mangelnden politischen Willen, durch mangelnde politische Kraft – wie auch immer, aber aus der Natur der Sache heraus – erheblich und massiv das Schengen-Abkommen unterlaufen.

Von Spanien kennen wir das: Es werden die Seeflüchtlinge aufgenommen – dass sie nicht am Meer bleiben können, ist ja selbstverständlich –, dann sind sie eine Zeitlang im Land, dann sind sie eine Zeitlang illegal im Land, dann haben sie freien Zutritt in das Land. Nach einigen Jahren erfolgt ohne weitere Vorkehrungen und ohne weitere Abstimmungen eine dauernde Aufenthaltsberechtigung, es erfolgt der Legalisierungs­schritt durch Spanien, und damit sind sie im Schengen-Raum, damit sind sie in Europa.

Das ist im Ergebnis eine klar völkerrechtswidrige Verhaltensweise, wo wir quasi nur sozusagen an die Tür der Spanier pochen und sagen können: So geht es nicht! – Das ist auch schon geschehen.

Es ist anlässlich der Befassung mit dieser Materie die Bundesregierung doch auch aufzufordern, gemäß den Versprechungen und den Vereinbarungen Frontex, das geeignete Instrumentarium, den Seeländern Spanien und Italien jene materiellen Mittel an die Hand zu geben, die sie benötigen, um die Seeflüchtlinge rechtzeitig zu erkennen und diesen Zustrom zu verhindern, mit den versprochenen und vereinbarten Mitteln auszustatten. Denn Frontex wurde, wie wir aus den Zeitungen erfahren mussten, in


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