Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 245

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der Tat überhaupt nicht umgesetzt, weil durch die EU-Mitgliedsländer die Mittel nicht bereitgestellt und nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Das ist eine himmel­schreiende Praxis, ein massiver, flagranter Verstoß gegen die Vereinbarungen auf EU-Ebene. Anlässlich der heutigen Debatte wird es vielleicht doch auch nötig sein, einen entsprechenden Aufmerksamkeitsgrad darauf zu legen, dass das, was wir heute beschließen und dann durch Schaffen von geeigneten Tatbeständen in die öster­reichische Rechtsmaterie überführen, in gleicher Schärfe auch durch die anderen Vertragsstaaten wahrgenommen wird.

Sonst ist nichts Weiteres dazu zu sagen. Das Wesentliche ist schon gesagt, liegt schriftlich vor uns, und von uns wird es dazu auch die Zustimmung geben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

18.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.43.14

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin – zum dritten Mal! Hohes Haus! Es ist jetzt wirklich allen klar, dass es sich bei diesem Zusatzprotokoll um eine Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität handelt. Dieses Zusatzprotokoll wird in logischer Konsequenz auch die Zustimmung des BZÖ finden, denn die inhaltliche, innerstaatliche Umsetzung des letztgenannten Übereinkommens der Vereinten Nationen findet sich ja in sehr erfolgreicher Art und Weise im Frem­denrechtspaket 2005 wieder.

Ich möchte aber, nachdem jetzt inhaltlich wirklich sehr viel zu diesem Thema gesagt worden ist, auch noch auf Vorgehensweisen im Justizausschuss zu sprechen kommen, die wirklich nicht unsere Zustimmung finden und die hier angesprochen gehören, da sie ja sonst nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken, nämlich die Behandlung von Anträgen, speziell eines BZÖ-Antrages hinsichtlich der finanziellen Absicherung von Minderjährigen, der nach der Meinung der Mehrheit in diesem Justizausschuss nicht die – sagen wir so – Wichtigkeit besessen hat, gleich von allen unterstützt zu werden, sondern der nach einer der letzten Sitzungen vor dem Sommer ein zweites Mal vertagt worden ist.

Ich muss schon sagen, dass es wirklich sehr wichtig gewesen wäre, uns diesen Themen zu widmen, da es ja weiterhin das Problem tatsächlich gibt, dass es Jugend­liche gibt, dass es Kinder gibt, die in das Loch zwischen einem fehlenden Unter­haltsanspruch und einem entsprechend schweren Sozialhilfezugang fallen. Da muss durch uns ein Ausweg gefunden werden, und da kann es nicht immer heißen, es wird im Justizministerium und in diversen Arbeitsgruppen, die zwischen Sozialministerium und Justizministerium aufgespalten sind, an einer Lösung gearbeitet. Vor dem Sommer hat es geheißen, es wird bis Herbst eine Lösung geben. Wir haben damals einer Vertagung zugestimmt, weil wir gemeint haben, hier wird es dann eine umfassende und kompetente Lösung vonseiten der Ministerien geben. Dieses Mal hat es geheißen, es ist noch nicht zu einer Ausarbeitung einer Lösung gekommen, es wird bis zum Jahresende, wenn auch nicht schriftlich, irgendeine Lösung vorliegen.

Wir sagen: Solche Themen, die unsere Kinder und Jugendlichen in Österreich, die unsere Minderjährigen betreffen, gehören ehestmöglich umgesetzt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.45

 


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