Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 259

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Bucher eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt X.)

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-49 d.B.) des Rech­nungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 2 - WIEDERVORLAGE (211 d.B.)

betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof.

Die Stärken des Rechnungshofes als Bund-Länder-Organ sollen verstärkt genutzt wer­den und der Verbundenheit der Finanzwirtschaft durch eine vernetzte Betrachtungs­weise Rechnung getragen werden, die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle soll gesichert und dadurch Kontrolllücken geschlossen werden.

Mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof sollte ein erster großer Schritt in diese Richtung gemacht werden, um ein stärkeres Ineinander greifen aller Kontrollorgane zu erreichen.

Die derzeitigen Prüfungskompetenzen und Prüfungsvorgaben sind durch das System der den jeweiligen Landesrechnungshofgesetzen unterliegenden Landesrechungshöfe zum Teil sehr unterschiedlich, was verstärkt zu Kontrolllücken führt (z.B. ESTAG).

Eine bundesweit durchgehende bundes- länder- und gemeindeübergreifende unab­hängige Prüfung und Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder soll garantiert werden.

Eine Normierung der Prüfungskompetenzen sowie der Prüfungspraxis über eine durch­gehende Organisation bzw. eines gesamtstaatlichen Kontrollorgans ist anzustreben.

Gemeinsame Prüfungspläne, gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Prüfer sowie Nutzung des Kompetenz- und Know-How-Tansfers würden Doppelgleisigkeiten vor­beugen.

Mit den dadurch erzielbaren Einsparungen und Effizienzgewinnen könnte die Be­ratungstätigkeit des Rechnungshofes in Form einer Kompetenzerweiterung auf Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen ab 10 Mio. € sowie auf Unternehmungen ab 25%iger öffentlicher Beteiligung weiter ausgedehnt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird ersucht, legistische Maßnahmen zur Beseitigung von Doppel­gleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite