Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 277

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Landesrechnungshof fordert darüber hinaus, Unternehmen zu prüfen, bei denen das Land, die Gemeinden, aber auch sonstige öffentliche Rechtsträger mit zumindest 25 Prozent beteiligt sind. Auch das ist eine wichtige Forderung!

Weiters fordert er die Prüfung von Unternehmen, die Förderungen von mehr als 50 000 € bekommen. Derzeit liegt die Latte bei 100 000 €, wenn ein Prüfungsvorbehalt erlassen wird, aber diesen Prüfungsvorbehalt erlässt die Landesregierung nach Gut­dünken. Der Landesrechnungshof hat überhaupt keinen Einfluss darauf, welches Unternehmen einen Prüfungsvorbehalt bekommt und damit bei der Vergabe einer Subvention überhaupt geprüft werden kann.

Ich glaube, das ist auch wichtig und richtig, weil das ja öffentliche Mittel sind. Wenn jemand öffentliche Mittel bekommt, dann muss er wissen, dass er geprüft werden kann, und wenn er geprüft werden kann, dann wird er danach trachten, diese öffentlichen Mittel korrekt, gemäß den Förderrichtlinien, einzusetzen.

Ganz wichtig scheint mir auch die Forderung des Landesrechnungshofes – und da geht er natürlich konform mit Ihnen, Herr Präsident – zu sein, eine begleitende Finanz­kontrolle zu machen, auch Gesetzesvorhaben möglichst auf ihre finanziellen Auswir­kun­gen hin zu überprüfen. Das ist eine sinnvolle Sache. Ebenso ist auch eine begleitende Kontrolle bei Großinvestitionen des Bundes absolut sinnvoll. Es hat ja wenig bis gar keinen Sinn, wenn man, wie beim Eurofighter, erst nachher kontrolliert und nachschaut. – Bitte begleitende Kontrolle, dadurch sparen wir sehr viel Geld ein!

Die rote Lampe hier blinkt zwar schon, aber eines muss ich schon noch anmerken, auch zur Organisation im Land Tirol, und das ist, glaube ich, schon auch ein Spezifikum im Land Tirol: Da stellt der Landesrechnungshof fest – und er kritisiert das auch in diesem Papier –, dass zum Beispiel die Personalhoheit beim Landes­rech­nungshof beim Tiroler Landtagspräsidenten liegt. Das heißt, angestellt werden die Mitarbeiter vom Landtagspräsidenten, das Gehaltsschema wird vom Landtagsprä­siden­ten festgelegt und festgehalten, und dazu stellt Herr Präsident Mayramhof Folgendes fest: Diese (politische) Abhängigkeit dient nicht dem Gefühl der Unabhän­gigkeit. – Zitatende.

Da muss ich Ihm schon recht geben.

Präsident Mayramhof sagt auch, dass die Amtszeit zu kurz ist. Der Präsident des Landesrechnungshofes wird in Tirol für sechs Jahre bestellt, mit der Möglichkeit, wieder­bestellt zu werden. Er sagt, auch in den Ländern wäre zum Beispiel eine Bestellung wie beim Bund auf zwölf Jahre wünschenswert, denn nur so kann unabhängig agiert werden. Wenn der Präsident von Periode zu Periode darauf achten muss, dass er wiederbestellt wird, dann ist dieses Kontroll- und Prüforgan natürlich gefesselt und in seiner Prüfkompetenz tatsächlich eingeschränkt.

Unter dem Strich gibt es, glaube ich, tatsächlich noch sehr viel zu tun. Eines sollten Sie auf jeden Fall wissen, Herr Präsident Moser: Die Freiheitliche Partei haben Sie hinter sich. Wir sind mit der Arbeit des Bundesrechnungshofes wirklich sehr zufrieden. Ich halte an dieser Stelle fest, dass ich während meiner Tätigkeit als Landtagsabgeord­neter im Land Tirol auch mit den Prüfungen des Landesrechnungshofes sehr zufrieden war, damit hier nicht eine Irritation herauskommt.

Ich hoffe, dass sich das Parlament dazu aufrafft, Ihre Vorschläge tatsächlich umzu­setzen – im Interesse des Steuerzahlers und im Interesse all jener, die Fördergelder tatsächlich korrekt verwenden. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Tätigkeit und wünsche Ihnen natürlich alles Gute, Herr Präsident. (Beifall bei der FPÖ.)

20.35

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite