Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 280

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20.42.32

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte jetzt, nachdem drei Debatten abgeführt worden sind, doch einmal zu den wesentlichen Punkten Stellung nehmen, nämlich: Verfassungsreform. – Sie wissen ja, dass die Experten­gruppe einen Verfassungsentwurf bereits ausgesendet hat und dieser in Begutachtung gegangen ist. Es wurde auch – und ich möchte mich bedanken – auf sehr viele Prüfungsergebnisse eingegangen. Es stehen ja heute insgesamt 31 Prüfungsergeb­nisse auf der Tagesordnung. Ich möchte mich erstens einmal bei Ihnen allen bedanken für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den letzten Monaten, aber auch in den letzten Jahren, und möchte mich auch dafür bedanken, dass die Arbeit des Rech­nungshofes von Ihnen allen immer anerkannt und gewürdigt worden ist. Ich werde dieses Lob oder diesen Dank natürlich auch an meine Mitarbeiter weitergeben, die ja die Hauptverantwortung dafür zu tragen haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch bei den Mitgliedern des Rech­nungshofausschusses, insbesondere beim Obmann des Rechnungshofausschusses dafür bedanken, dass die Möglichkeit bestanden hat, in der letzten Sitzung eine aktuelle Aussprache durchzuführen, bei der doch hervorgekommen ist, dass die Anlie­gen, die die öffentliche Finanzkontrolle hat, von nahezu allen unterstützt worden sind. Und ich hoffe auch, dass im Zuge der nun anstehenden Debatte zur Verfassungs­reform im Parlament diese Zustimmung und dieses Verständnis für die öffentliche Finanzkontrolle auch weiter Platz greift. Dabei muss ich auch dazusagen, dass das Parlament, die gesetzgebende Körperschaft, natürlich die Kontrollhoheit hat, dass Sie aber nur dann die Möglichkeit haben, Ihr Interpellations-, Resolutions- und Enquete­recht voll auszuüben, wenn der Rechnungshof auch die nötigen Kompetenzen hat, um Prüfungen im öffentlichen Bereich, im Bereich der Staatswirtschaft als solche durch­führen zu können.

Es ist daher – das ist heute auch im Rahmen der Debatte hervorgekommen – sicher ein gemeinsames Anliegen, dass die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle hergestellt wird, dass Kontrolllücken geschlossen werden und darüber hinaus Flucht aus der Kontrolle vermieden wird. Es geht also – und da sind die Herren Abgeordneten in der vorletzten Reihe sicher auch der gleichen Meinung – darum, dass Lücken geschlossen werden im Bereich Gemeinden, im Bereich der Unternehmungen, die heute auch angesprochen worden sind, beziehungsweise auch im Bereich der Direktförderungen.

Die Notwendigkeit dazu ergibt sich ja nicht nur aus der Finanzverfassung, sondern auch aus dem Finanzausgleichsgesetz, sie ergibt sich aus dem Haushaltsrecht, aus dem innerstaatlichen Stabilitätspakt und nicht zuletzt auch aus der Wirtschafts- und Währungsunion – ich verweise da eben auf die Stabilitätsziele, die ja als solche nicht den Bund alleine betreffen, sondern den Gesamtstaat.

Ich verweise auch auf Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung, wo es darum geht, dass die Gebietskörperschaften ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht anzustreben haben, sowie darauf, dass es auch im Rahmen der Haushaltsreform nunmehr in die Richtung geht, dass die Gebietskörperschaften ihre Haushalte als solche auch akkordieren.

Es ist so, dass in den letzten Jahren der Steuerverbund unter den Gebiets­körper­schaften stärker geworden ist, dass 55 Prozent der Abgabeneinnahmen mittels Trans­fers auf die Gebietskörperschaften verteilt werden, dass die Finanzausgleichsmasse in den letzten 10 Jahren um mehr als 60 Prozent angewachsen ist. Das heißt, es geht in die Richtung, dass es eben immer mehr zu einer Verflochtenheit der Finanzströme kommt, wo auch die Gemeinden immer mehr eine Rolle spielen.

 


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