Wenn man sich die Ergebnisse des Finanzausgleiches, die heute kolportiert worden sind, anschaut, dann sieht man, dass dieser Trend der Verflochtenheit der Finanzströme auch weitergeht. Es geht in die Richtung, dass die Länder und Gemeinden zusätzlich 320 Millionen € pro Jahr erhalten, davon die Gemeinden 50 Millionen €, dass die Gemeinden zusätzlich 153 Millionen € erhalten und auch die Kleingemeinden berechtigterweise aufgewertet werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hornek: Das ist auch gut!) Wir haben diese Aufwertung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bereits im Jahr 2005 gehabt, wo der Bevölkerungsschlüssel von 1 1/3 auf eineinhalb aufgestockt worden ist – zugunsten der kleinen Gemeinden. Dieser Trend wird weiter fortgesetzt.
Es geht auch in die Richtung, dass die Verbundenheit der Finanzströme auch zum Ausdruck kommt, wenn man sich den Bereich der Mindestsicherung, der Pflege, der Gesundheitsfinanzierung oder auch der Kinderbetreuung beziehungsweise der Sprachförderung anschaut, wo beim letzten Punkt den Ländern beziehungsweise Gemeinden um 20 Millionen € mehr zur Verfügung gestellt werden.
Es geht auch in eine Blickrichtung, dass die Städte, die durch die Neufassung des Bevölkerungsschlüssels allenfalls eben Verluste erleiden, diese Verluste seitens der öffentlichen Hand beziehungsweise des Bundes abgegolten erhalten beziehungsweise mehr Mittel zugeteilt erhalten.
Es geht in diesem Zusammenhang – dass die Verflochtenheit zunimmt, die Gemeinden immer mehr an Bedeutung gewinnen, die Gemeinden auch diejenigen sind, die einen Großteil der Daseinsvorsorge zu bestreiten haben – darum, dass die Möglichkeit besteht, dass ein objektiver Gutachter, ein objektiver Befunder auch die Gemeinden als solche betrachten kann und da einen Querschnittsvergleich macht.
Ich verweise hier auch auf § 4 des Finanz-Verfassungsgesetzes, wo drinnen steht, dass die öffentliche Last so zu verteilen ist, wie es die Leistungsfähigkeit zulässt. Es ist aber nur dann möglich, das zu befunden, wenn die Angemessenheit der Finanzströme beurteilt werden kann, wenn gleichzeitig die Vernetztheit der Finanzströme dargestellt werden kann und wenn die Lenkungs- und Sickerungseffekte, insbesondere auch bei der Gesundheit, herausgearbeitet werden. Nur so werden Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Nettowohlfahrtseffekte erreichen, die Sie alle erreichen wollen.
Deshalb plädiere ich dafür, auch die Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern in die Kontrolle mit einzubeziehen. Es ist nämlich nicht eine Bürde, kontrolliert zu werden, sondern eher eine Hilfestellung in dem Bereich, wo der Rechnungshof ebenda als Berater zur Verfügung steht.
Aus diesem Punkt auch eine Bemerkung vom Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek, der Folgendes gemeint hat – in diesem Zusammenhang danke ich auch der Frau Präsidentin, dass sie im Parlament diese Veranstaltung, dieses Symposium zur öffentlichen Finanzkontrolle durchgeführt hat –; ich zitiere Professor Korinek:
Ich halte es für richtig, dass die Kontrolllücke bei den Gemeinden geschlossen werden soll. Ich meine, dass eine gesamte, umfassende Kontrolle durch den Rechnungshof ein Wert ist, der heute größer ist denn je, angesichts der Vernetzung der verbundenen Finanzströme und angesichts der Möglichkeit, vergleichen zu können. – Ende des Zitats.
In die gleiche Richtung geht auch die Prüfung bei den Unternehmungen, wobei da nur ein Aspekt herausgegriffen sei. Sie haben derzeit die Problematik – Sie haben es gemerkt beim Banken-Untersuchungsausschuss, wo es darum gegangen ist, die Finanzmarktaufsicht zu prüfen –, dass es für das Parlament schwierig ist, seine
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