Kontrollrechte auch tatsächlich voll ausüben zu können. Sie werden sehen, dass es schwierig ist, wenn tatsächlich Flucht aus der Kontrolle stattfindet, indem das Beteiligungsverhältnis gerade unter 50 Prozent gesenkt wird. Sie haben dann nicht die Möglichkeit, zu kontrollieren, obwohl in diesem Bereich Milliardenbeträge, oder Beträge in Höhe von Hunderten Millionen, der Steuerzahler verwaltet werden.
In welche Richtung das geht, sehen Sie etwa am Beispiel der AUA: Die AUA wollten wir im Jahr 2000 prüfen. Das war nicht möglich, weil die AUA Einwände erhoben hat, weil sie der Meinung war, dass sie nicht von der öffentlichen Hand beherrscht wird. Das Verfahren hat vier Jahre gedauert. Wir haben im Dezember 2004 vom Verfassungsgerichtshof befundet bekommen, dass der Rechnungshof prüfen darf. Wir haben im Jahr 2005/2006 die Prüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass man sagen kann: Hätte der Rechnungshof früher geprüft, wäre sehr viel erspart geblieben, und die AUA hätte sich sehr viel an Geldmitteln erspart. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Auch hier möchte ich – da es immer wieder Zweifler gibt, die meinen, wenn der Rechnungshof bei einem börsenotierten Unternehmen prüft, habe das negative Auswirkungen auf die Aktie, auf die Aktionäre – auf die Ausführungen eines Experten im Ö1-„Abendjournal“ am 23.8.2007 verweisen, der, nachdem die AUA-Aktie um 5 Prozent gestiegen war, dies unter anderem damit begründet hat, dass – ich zitiere – Aktionäre hoffen, dass weitere Teile der Rechnungshofkritik ernst genommen werden.
Das heißt, auch hier zeigt es sich, dass auch bei börsenotierten Unternehmungen eine Rechnungshofprüfung sicherlich nicht schädlich ist. (Beifall beim BZÖ.)
Ein Aspekt auch, da in diesem Bereich – Frau Präsidentin Prammer weiß es – auch im Österreich-Konvent Einvernehmen herrschte. Das war die 27. Sitzung des Präsidiums des Konvents vom 14. Juli 2004: Da bestand Einvernehmen darüber, dass Direktzahlungen beziehungsweise Direktförderungen durch eine externe Finanzkontrolle, sprich durch den Rechnungshof geprüft werden.
Auch ein Punkt ist, dass die EU die nationalen Parlamente und die Nationalstaaten ersucht, EU-Mittel verstärkt einer Prüfung zu unterziehen. Das ist auch ein Ansinnen der EU. In diese Richtung geht natürlich auch eine Prüfung durch den Rechnungshof in Blickrichtung Direktzahlungen beziehungsweise Direktförderungen. Als Nettozahler Österreich wäre es auch statthaft, diesbezüglich Kontrollen durchzuführen.
Sie haben derzeit, wenn man von Nettozahlungen in Österreich redet, drei Berechnungsmethoden: Sie haben eine Berechnungsmethode der EU-Kommission, eine vom Europäischen Rechnungshof und eine des Finanzministeriums. Alle drei Berechnungsmethoden weichen voneinander ab. Ich glaube, es ist daher notwendig, auch in diesem Bereich Transparenz und Klarheit zu schaffen.
Ein Punkt, der noch zu erwähnen ist, was die Direktzahlungen betrifft: Die Direktzahlungen der Landwirtschaft werden derzeit zu 100 Prozent geprüft. Die Zahlungen an die Landwirtschaft fließen entweder über die AMA, oder sie fließen über die Landeshaushalte, wenn es um Strukturförderungen geht, oder sie fließen über den Haushalt des Lebensministeriums. Diese Direktzahlungen werden daher als öffentliche Zahlungen erachtet und unterliegen daher bereits jetzt zu 100 Prozent der Kontrolle durch den Rechnungshof. Nicht jedoch ist dies der Fall bei den Zahlungen der Rubrik 3: interne Politikbereiche der EU.
Das sind die Zahlungen in den Bereichen Bildung und Forschung, das sind beispielsweise die Zahlungen im Bereich Infrastruktur. Das sind die TEN-Projekte, wo also keine Prüfung durch den Rechnungshof stattfinden kann, wenn die Mittel nicht über die öffentlichen Kassen fließen. Es wäre zweckmäßig, im Gleichklang, so wie es bei den
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