Bauern stattfindet, auch hier Prüfungen durchzuführen, um eben auch Doppelförderungen beziehungsweise Mehrfachförderungen vermeiden zu können.
Auch hier ein kurzes Zitat von Professor Hengstschläger – Ihnen auch bekannt –, dem Experten im Bereich öffentliche Finanzkontrolle, der ausgeführt hat, dass es – ich zitiere – sachlich durch nichts gerechtfertigt ist, wenn die Verwendung der Direktförderungen der EU von der Effizienzkontrolle durch den Rechnungshof ausgenommen ist. Auch hierbei handle es sich um Geld der Steuerzahler, deren Anwalt der Rechnungshof in erster Linie zu sein habe.
Ich ersuche Sie daher, sich in Ihrem eigenen Interesse, im Interesse der Kontrollhoheit, die der Nationalrat hat, doch zu überlegen, ob der Expertenentwurf in diese Richtung geht, dass in Zukunft diese drei Aspekte auch in die Finanzkontrolle des Rechnungshofes mit einbezogen werden, damit Sie die Möglichkeit haben, diesbezüglich auch kontrollieren zu können und schauen zu können, wo allenfalls die Transparenz nicht gegeben ist oder die Effizienz und die Effektivität der Mittelverwendung nicht gewährleistet sind. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Ganz kurz noch im Hinblick auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Gassner – den ich sehr schätze –, der gemeint hat, man solle schauen, dass der Rechnungshof früher prüft und das schneller macht, dann könne man damit mehr anfangen. Dazu Folgendes: Es stehen heute auf der Tagesordnung 31 Berichte des Rechnungshofes, wobei diese Berichte – es sei ganz kurz erwähnt – dem Nationalrat vorgelegt wurden am 24. September 2003, ein Teil der Berichte wurde vorgelegt am 21. Dezember 2005 und ein Teil der Berichte am 25. Jänner 2006. – Das ist aber keine Kritik am Parlament oder am Ablauf im Parlament. Es ist nämlich derzeit so, dass die Berichte mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode verfallen. Daher vielleicht auch hier ein Aspekt, nämlich im Rahmen der Verfassungsreform beziehungsweise der Geschäftsordnungsreform ein Augenmerk darauf zu legen, dass Berichte des Rechnungshofes nicht verfallen, denn damit könnte man sich diese langen Zeiten jedenfalls ersparen.
Ein Punkt noch in diesem Bereich, da das auch angesprochen worden ist: Wie schaut das aus mit den Werbemaßnahmen? Auch in den Zeitungen hat sich dieses Thema immer wieder gefunden. – Der Rechnungshof hat auch im Tätigkeitsbericht 2004 bereits Hinweise gemacht, bereits eine generelle Empfehlung abgegeben, dass diesbezüglich sehr wohl Richtlinien entwickelt werden, um zum einen Transparenz zu schaffen und zum anderen natürlich auch den Rechtfertigungsdruck, den ansonsten die Politik hat, zu vermindern.
Ich ersuche Sie also, die Ausführungen oder die Empfehlungen des Rechnungshofes, was die Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung betrifft, aufzugreifen und hier zu handeln.
Auch im Bereich der Förderungen wäre es notwendig, Schritte zu setzen, da mehr als 4 Milliarden € allein der Bund an Förderungen vergibt – mehr als 800 000 Förderfälle pro Jahr. Ein Großteil davon wird nicht über das Budget unmittelbar dargestellt, sondern über die Förderstellen. Das heißt, dass man hier auch zur Klarheit, zur Transparenz, um Mehrfachförderungen zu vermeiden, doch in die Richtung geht, auch dem Fördergeber Transparenz zu geben, indem man beispielsweise eine einheitliche Förderungsdatenbank einführt.
Ansonsten sei kurz bemerkt: Dieser heutige Tag hat, wie bereits erwähnt, 31 Prüfungsergebnisse zum Gegenstand, davon 21 Schwerpunktprüfungen, sieben Querschnittsprüfungen, eine Follow-Up-Prüfung und zwei EU-Begleitprüfungen. Und auch an den Abgeordneten Gassner: Ein Großteil der Empfehlungen – es ist auch heute im Rahmen der Debatte hervorgekommen, unter anderem auch von Seiten des Abgeordneten Prähauser – wurde umgesetzt. Aber es sind natürlich auch einige Empfeh-
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