Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 303

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Um Ihnen doch aktuelle Daten zu liefern, hat der Rechnungshof heute auch den Bun­desrechnungsabschluss für das Jahr 2006 vorgelegt, damit hier bereits ein Vergleich über die Budgetentwicklung 2005 und 2006 gemacht werden kann.

Wichtig ist mir aber die Aussage von Herrn Abgeordnetem Rossmann in dem Zusam­menhang, im Hinblick auf den Entschließungsantrag: Ist es möglich, den Vorlagetermin vom 30. 9. vorzuverlegen, beispielsweise auf den, glaube ich, 30. 6.?

Auch hier sei kurz erwähnt, dass das Intentionen waren, die bereits auf das Jahr 1998 beziehungsweise 1999 zurückgehen. Bis zu dem Zeitpunkt war es so, dass der Bun­desrechnungsabschluss acht Wochen vor Ablauf des folgenden Finanzjahres vorzu­legen war, das Bundesfinanzgesetz aber zehn Wochen davor. Das heißt, der Bundes­rechnungsabschluss wurde später als das Bundesfinanzgesetz vorgelegt.

Das hat dazu geführt, dass ein Antrag eingebracht wurde – das war der Antrag 415/A in der XX. Gesetzgebungsperiode –, in dem der Vorlagezeitpunkt 31. 5. beinhaltet war. Man hat dann diesen Vorlagetermin im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einstimmig wiederum auf den 30. 9. verlängert, und zwar unter drei Gesichtspunkten: erstens im Hinblick auf die Auslaufzeiträume, die vorgelegen sind, im Hinblick auf die Datenlage beziehungsweise auch auf das Verfahren, das abzuwickeln ist.

Ganz kurz dazu, damit ich Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch nehme: Was die Daten­lage betrifft, ist es so, dass erst im Juni des jeweiligen Folgejahres die Berechnungen der Steuereinnahmen laut OECD, die Wirtschaftsindikatoren, sprich die Wifo-Prognose vom Juni, und im Juli die endgültigen Daten vorliegen: Arbeitslose, AMS, Wifo, Statistik Austria, das Netto-Nationaleinkommen, das öffentliche Defizit und die volkswirtschaft­liche Gesamtrechnung. Das heißt, diese liegen erst im Juli vor.

Herr Abgeordneter, Sie haben auch beispielsweise die Maastricht-Notifizierung ange­sprochen. Dies war in der Vergangenheit bis Ende August durchzuführen, in Zukunft – seit dem Jahr 2006 – bis Ende September. Das heißt, wir haben in dem Zusam­menhang das Problem, dass Sie, wenn Sie eine Vorlage des Bundesrechnungs­abschlusses zu einem früheren Zeitpunkt festlegen, keine endgültigen Daten haben, sodass Sie dadurch Probleme haben, wirklich die Aussage zu erhalten, die Sie haben wollen.

Ganz kurz noch zum Verfahren: Da schaut es so aus, dass der Bundesrech­nungs­abschluss mit 31. 12. die Jahresabschlüsse der Ressorts zur Basis hat. Wir haben bis 31. 3. die Auslaufzeiträume bei der Bestands- und Erfolgsrechnung. Es werden im ersten Halbjahr die Prüfungen gemäß § 9 Rechnungshofgesetz durchgeführt, das heißt Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen. Es werden dann im Juli die Korrek­turbuchungen durchgeführt. In der Folge wird der Bundesrechnungsabschluss im August dem Finanzministerium vorgelegt, das eine dreiwöchige Stellungnahmefrist hat. Das heißt, dass Anfang September der Bundesrechnungsabschluss in Druck gehen kann, und Ende September erhalten Sie den Bundesrechnungsabschluss.

Daher würde ich ersuchen, im Rahmen der Beratungen zu diesem Entschließungs­antrag diese Aspekte mit zu berücksichtigen, damit Sie das Produkt haben, das Sie tatsächlich haben wollen.

Ganz kurz noch zum Bundesrechnungsabschluss 2006: Ich hoffe, Sie können ihn genießen, da er lesefreundlicher ist. Das heißt, Sie haben jetzt eine sehr aussage­kräftige Kurzfassung, Sie haben auch ein Glossar.

 


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