Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 17

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schikaniert, ständig sozusagen unter Kriminalitätsverdacht gehalten, ob eine Schein­ehe vorliegt, ob nicht dieses oder jenes Gesetz übertreten wird. Das ist für die Betroffe­nen unerträglich!

Dieser Innenminister erzählt uns jede Woche, dass er zuständig ist für Sicherheit, Recht und Ordnung in diesem Land. – Für Sicherheit? Das nennen Sie „Sicherheit er­zeugen“, wie mit diesen Ehen umgegangen wird, wie mit diesen Kindern, Müttern und Vätern umgegangen wird?! Das ist die größtmögliche Unsicherheit, die Sie erzeugen können! Angst und Schrecken bei den Betroffenen – und nicht nur bei diesen Men­schen – erzeugt dieser Innenminister. (Beifall bei den Grünen.)

Heute, bei dieser Sitzung des Nationalrates, werden sicherlich Abgeordnete von SPÖ, ÖVP – von den anderen ganz zu schweigen – hier wieder herauskommen und den Grünen vorwerfen, dass mit diesem Antrag auf Bleiberecht die Grenzen geöffnet wer­den sollen. – Aber: Das ist nicht wahr! (Abg. Strache: „Nein!“ „Nein!“ „Nein!“) Das ist nicht wahr! Das ist nicht wahr! (Abg. Dr. Stummvoll: Sie wissen nicht, was Sie tun!)

Seit Wochen, Herr Kollege, liegt unser Antrag über ein sogenanntes Bleiberecht im zuständigen Ausschuss. Das Wesentliche dieses unseres Bleiberechts-Antrages ist, dass betroffene Menschen, die drei, die fünf Jahre lang in Österreich aufhältig sind, die Eröffnung eines Verfahrens beantragen können (Abg. Strache: Ein weiteres!), dass sie ein Antragsrecht haben, statt irgendeinen Wischzettel auszufüllen, der anschließend in Papierkörben entweder der Bezirkshauptmannschaft oder spätestens in den Papier­körben des Innenministeriums verschwindet. Das ist nämlich die Situation, dass derzeit die betroffenen Menschen kein Antragsrecht haben. Sie dürfen einen Brief schreiben, aber dass dieser Brief beantwortet wird, dass auch nur der Eingang bestätigt wird, ge­schweige denn, dass auf diesen Brief in irgendeiner Weise positiv reagiert wird, dieses Recht haben diese Menschen nicht.

Meine Damen und Herren! Was wir fordern und verlangen, ist in gewissem Sinne nicht mehr und auch nicht weniger als die Gleichstellung dieser Menschen – seien sie im Asylverfahren oder aus anderen Gründen hier – mit jedem beliebigen Schrebergarten­besitzer. Wenn dieser in seinem Schrebergarten ein Häuschen bauen möchte, dann hat er das Recht auf ein Verfahren, kann einen Antrag stellen – und die zuständigen Behörden sind verpflichtet, darauf einzugehen und entweder ja oder nein zu sagen, und zwar mit Begründung und einem Instanzenzug. Und das ist es, was wir mit unse­rem Antrag betreffend Bleiberecht erzielen wollen: dass ein rechtsstaatliches Verfahren eröffnet wird, mit dem endlich der Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, nämlich das Recht auf Familienleben und auf Privatleben, auch in Österreich gewährleistet wird. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist aber leider gegenwärtig nicht der Fall – und das ist eine Schande für diese österreichische Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP und ebenso eine Schande für die Republik Österreich. (Abg. Mag. Hauser: Wir haben 35 000 offene Asylfälle derzeit!) Und als Abgeordneter dieses Hauses betrachte ich das auch als persönliche Schande für mich, dass wir mit solchen Gesetzen in Österreich zu leben haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die SPÖ wird ja heute die Möglichkeit haben, unter anderem Stellung zum Bleibe­rechts-Antrag zu beziehen, und Sie werden Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen zum Antrag auf sofortigen Abschiebestopp für all diese betroffenen Familien. Hiebei geht es um Hunderte, möglicherweise um Tausende von Familien (Abg. Dr. Haim­buchner: Eben! Genau deswegen!), die in den Kosovo, nach Bosnien oder in andere unsichere Gebiete dieser Welt demnächst abgeschoben werden sollen.

Ich betrachte es als Gewissensentscheidung von jeder/jedem Abgeordneten dieses Hauses, hier zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Damit Sie aber dieser Gewissens-


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