installieren, damit wir eines erreichen: dass Asylverfahren spätestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen sind. Dazu brauchen wir das notwendige Personal. Mir wurde vom Herrn Vizekanzler und vom Bundeskanzler zugesichert, dass dieses Personal zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus brauchen wir das Revisionsmodell, nämlich dass der Instanzenzug in der Regel in der zweiten Instanz abgeschlossen ist, dass das Ausweisungsverfahren gleichzeitig durchgeführt wird und dass nur in ganz besonderen Problembereichen ein Höchstgericht angerufen werden kann. (Ruf bei den Grünen: Das ist falsch!)
Das ist der richtige Weg, und den gehen wir! Wir werden diese Beschlussfassung – ich lade Sie dazu ein – hier im Hohes Haus noch in diesem Herbst vornehmen, damit wir dann ab 1. Juli 2008 operativ den Asylgerichtshof zur Verfügung haben, um schnelle Verfahren im Bereich des Asyls in Österreich zu haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Meine Damen und Herren, nun zum Punkt „humanitärer Aufenthaltstitel“. – Bei ganz besonders berücksichtigungswürdigen Gründen wird ein humanitärer Aufenthaltstitel gegeben. Dabei ist gesetzlich eindeutig und klar geregelt, dass die Landeshauptleute einen humanitären Aufenthaltstitel anregen und das Innenministerium die Zustimmung dazu erteilt. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Im Regelfall nicht!)
Noch einmal: Das ist gesetzlich eindeutig und klar geregelt! Daher reden Sie nie mehr wieder von einem „Gnadenakt“, meine Damen und Herren von den Grünen, denn das ist Gesetz! (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Ich lasse mir von Ihnen nicht sagen, was ich reden darf!) Und ein Gesetz hat in Österreich – wenn es nach mir geht – zu gelten! Wenn es nach Ihnen geht, gilt das Gesetz nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Und im Übrigen: Auch nach der alten Gesetzeslage war der humanitäre Aufenthaltstitel ähnlich geregelt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Besser geregelt!)
Ich habe mit Ländervertretern Gespräche geführt, denn ich habe festgestellt, dass in Bezug auf den humanitären Aufenthaltstitel in den Bundesländern unterschiedlich vorgegangen wurde. Deshalb haben wir über den Sommer eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen. Wir haben ganz klare Kriterien erarbeitet, nach welchen künftig beim humanitären Aufenthaltstitel vorgegangen wird. Wichtig ist mir, dass wir, so gut es geht, einen Gleichklang zwischen der Entscheidung des Landeshauptmannes und der Entscheidung des Innenministeriums haben. Das ist der Weg, den wir gehen!
Ich habe deshalb, meine Damen und Herren, die Landeshauptleute eingeladen, sich in den nächsten Tagen die ganz kritischen Fälle anzuschauen und dabei den Kriterienkatalog anzuwenden, und wenn sie der Meinung sind, dass ein humanitärer Aufenthaltstitel gegeben werden soll, dann soll dafür ein Ansuchen gestellt werden.
Geschätzte Damen und Herren, ich habe mit den Landeshauptleuten Einvernehmen über diese Vorgangsweise erzielt, und wir werden das konsequent so machen, wie wir das über den Sommer erarbeitet und vereinbart haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Nun zum Verfahrensverlauf bei der Familie Zogaj. – Zum Ersten: Ich warne davor, dass dieser Fall parteipolitisch instrumentalisiert wird. Machen wir das nicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Zweiten: Wir brauchen eine nüchterne Analyse und dann die Konsequenz, das Richtige zu tun!
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