Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 42

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Daher haben wir auch einen entsprechenden Entschließungsantrag ausgearbeitet, weil wir der Meinung sind, man muss sich in so einer Debatte auch den Problemen stellen, man muss auch Lösungen auf den Tisch legen. Und wir sind nicht dafür, dass man auf der einen Seite sagt: Alle abschieben!, und auf der anderen Seite sagt: Alle hereinlas­sen!, sondern es muss auch etwas dazwischen geben, nämlich für jene, die nicht straf­fällig sind, für jene, die sich integrieren wollen, für jene, die aufgrund von Behördenver­zug und nicht aufgrund gefinkelter Anwälte hier sind. Für diese jawohl, für diese schon!

Es muss auch Folgendes geschehen: Es muss die Bevölkerung, das Umfeld der hier Lebenden – in der Schule, die Gemeinde – auch mit einbezogen werden, wenn es dar­um geht, zu fragen, ob so eine Familie – die in solchen Einzelfällen durchaus auch ein Härtefall sein kann – entsprechend integriert ist. Und sie muss sich auch verpflichten, gegenüber dem Staat ihre Pflichten einzuhalten.

Das sind unsere sechs Punkte. Wir sind die einzige Partei, die einen Sechs-Punkte-Katalog vorgelegt hat. Ich würde mir das an Ihrer Stelle genau anschauen, denn ich glaube, es sind vernünftige Forderungen, Herr Innenminister, die auch einfließen kön­nen, denn eines gefällt mir schon auch nicht: dass einfach eine Person oder ein Minis­terium allein entscheidet. Es sollte hier bessere Richtlinien geben. Wir wollen Ihnen da ein Instrument in die Hand geben, haben diese sechs Punkte in einen Entschließungs­antrag verpackt, und ich bringe diesen hiermit ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend Le­galisierung voll integrierter, langjährig in Österreich lebender unbescholtener Ausländer bei gleichzeitiger Beibehaltung des strengen Asyl- und Fremdenrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Ge­setzesvorschlag zu übermitteln, der ohne Lockerung der strengen asyl- und fremden­rechtlichen Regelungen für einzelne Härtefälle nach Ermessen eine Aufenthalts- bezie­hungsweise Niederlassungsbewilligung ermöglicht,“ (Abg. Strache: Jetzt seid ihr doch für das Bleiberecht?!) „wenn nach einer strengen zentralen Einzelfallprüfung eine voll­ständige und vorbildliche langjährige Integration gemäß den oben angeführten Kriterien gegeben ist.“ (Abg. Strache: Ein BZÖ-Bleiberechtsantrag! – Ihr macht ja genau das Gegenteil ...!)

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Das ist verantwortungsvoll! Das ist eine Einzelfallprüfung – keine Gesetzesänderung (Abg. Strache: Das ist ein BZÖ-Bleiberechtsantrag!): Strenges Gesetz, strenges Asyl­recht, keine neue Zuwanderung! Aber wir müssen auch darauf schauen, dass wir bei den Härtefällen diejenigen erwischen, die wir hier haben wollen, und nicht jene, die im Land bleiben, so wie das bei Ihnen bei der generellen Bleiberechtsforderung der Fall wäre. Denn dann würden wir alle, die sich nicht an Gesetze halten, alle, die sich nicht integrieren wollen, und alle, die wir hier nicht haben wollen, auch im Land behalten. Und diese Differenzierung, die machen wir als verantwortungsvolle Partei! Wir schreien nicht: Alle raus!, aber wir wollen auch nicht die Falschen herinnen lassen.

Das ist eine verantwortungsvolle Politik, und ich bin davon überzeugt, dass, wenn dieser Antrag durchgesetzt und umgesetzt werden würde, nicht 4 000 Familien im Land bleiben würden, sondern wesentlich weniger. Caritas-Direktor Küberl hat einmal gesagt, es handelt sich um 100 bis 200, die tatsächlich integriert sind, die kein Verbre-


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