chen begangen haben und die auch entsprechend bereit sind, für das Gemeinwohl in diesem Land etwas zu leisten. Jawohl, da sind wir dafür – aber wir wollen keine Neuzuwanderung, wir wollen keine Verbrecher und keine Nicht-Integrationswilligen, wie Sie das wollen, im Land haben. Da sind wir strikt für die Einhaltung der Gesetze, strikt auch gegen den Misstrauensantrag, den wir auch nicht unterstützen werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.46
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kollegin und Kollegen
eingebracht im Zuge der dringlichen Debatte zu dem dringlichen Antrag „Bleiberecht für Integrierte“ (393/A(E))
betreffend Legalisierung voll integrierter, langjährig in Österreich lebender unbescholtener Ausländer bei gleichzeitiger Beibehaltung des strengen Asyl- und Fremdenrechts
Immer wieder gelangen Fälle an die Öffentlichkeit, in denen österreichische Bürger Ausländer, die eigentlich abgeschoben werden müssten, bei ihren Bemühungen um ein Bleiberecht tatkräftig unterstützen, weil sie kein Verständnis dafür haben, dass die an sich notwendige Härte der Gesetze auch für Ausländer ausnahmslos angewendet wird, die seit vielen Jahren in Österreich leben und hier voll integriert sind: Asylwerber finden während der (nicht von ihnen mutwillig herbeigeführten) überlangen Verfahrensdauer in Österreich eine neue Heimat, lernen rasch und gut Deutsch, wachsen voll in das gesellschaftliche Leben hinein und werden von ihren österreichischen Nachbarn als Freunde betrachtet. Als Kinder eingereiste oder schon seit Jahren in Österreich lebende Ausländer absolvieren hier erfolgreich ihre Schulausbildung, arbeiten legal, sind gesetzestreu und haben sich voll integriert, werden aber aufgrund eines geringfügigen Vergehens zu Illegalen und sollen Österreich verlassen, obwohl sie zu ihrem Herkunftsland kaum oder gar keine Beziehungen mehr haben. In diesen – wenigen – Härtefällen zeigt die Bevölkerung durch ihr Eintreten für die Betroffenen, dass hier nicht die vom Innenminister angekündigte sture Exekution des geltenden Rechts, sondern ein Honorieren der eigenständigen Integrationsleistung gefragt ist und Abschiebungen auf kein Verständnis stoßen.
Jüngste Beispiele hierfür sind die medial stark begleiteten Fälle der flüchtigen 15-jährigen Arigona Zogaj aus Frankenburg, der unbescholtenen Familie Milici aus der steirischen Gemeinde Peggau und der Familie Zeqaj aus dem niederösterreichischen Wieselburg mit ihrem ebenfalls flüchtigen 17-jährigen Sohn Denis.
Das BZÖ hat diese Problematik frühzeitig erkannt und versucht mittels eines entsprechenden Entschließungsantrages im Mai dieses Jahres zu lösen. Der Lösungsansatz wurde allerdings durch die anderen im Parlament vertretenen Parteien teilweise wider besseres Wissen vereitelt.
Durch eine Honorierung herausragender Integrationsleistungen können künftig derartige Härtefälle vermieden werden ohne den Zweck des Fremdenrechts auszuhöhlen oder einen zusätzlichen Zuwanderungsanreiz zu geben. Angesichts einer vom Verfassungsgerichtshof angedrohten Legalisierung zehntausender Asylwerber nur aufgrund
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