Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 44

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überlanger Verfahren könnte damit auch signalisiert werden, dass eine Verfahrensver­schleppung nicht honoriert wird.

Die Antragsteller halten es auch weiterhin für wünschenswert, die wenigen Härtefälle durch eine gesetzliche Einzelfallprüfung aufzufangen. Diese Prüfung ermöglicht – ohne einen Rechtsanspruch zu gewähren – nach folgenden Kriterien die Legalisierung des Aufenthalts bzw. die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für in Österreich voll integrierte Ausländern:

1. Der ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als fünf Jahren durchge­hend in Österreich auf, wobei die lange Aufenthaltsdauer durch Behördenverzug verur­sacht ist.

2. Er und gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die deutsche Spra­che.

3. Er verdient – wenn er arbeiten darf – den Lebensunterhalt für sich und seine allen­falls in Österreich lebenden Familienangehörigen mit legaler Arbeit bzw. hat das (nega­tiv abgeschlossene) Asylverfahren nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzö­gert.

4. Er ist unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise darauf vor, dass das familiäre Zusammenleben nicht den in Österreich herrschenden Normen entspricht.

5. Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B. im Bereich der Steuer­pflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, der Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.

6. Die Wohnsitzgemeinde erteilt ihre Einwilligung und bestätigt gegebenenfalls gemein­sam mit der Schule bzw. dem Arbeitgeber die volle Integration in dem Sinne, dass der Betreffende nicht Teil einer Parallelgesellschaft ist, sondern z.B. durch Mitarbeit und Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen, in denen überwiegend Österreicher Mit­glied sind, praktisch bewiesen hat, dass er auch gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen, dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesell­schaft und die österreichische Rechtsordnung kennt, diese vorbehaltlos akzeptiert, und auch gewillt ist, diese Haltung seinen Familienangehörigen weiterzugeben.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang erneut nach­stehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Ge­setzesvorschlag zu übermitteln, der ohne Lockerung der strengen asyl- und fremden­rechtlichen Regelungen für einzelne Härtefälle nach Ermessen eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung ermöglicht, wenn nach einer strengen zentralen Einzelfall­prüfung eine vollständige und vorbildliche langjährige Integration gemäß den oben an­geführten Kriterien gegeben ist.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Die Redezeit stelle ich auf 10 Minu­ten ein. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger – in Richtung Bundesminister Mag. Darabos –: Menschliches Fremdenrechtspaket, oder


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