überlanger Verfahren könnte damit auch signalisiert werden, dass eine Verfahrensverschleppung nicht honoriert wird.
Die Antragsteller halten es auch weiterhin für wünschenswert, die wenigen Härtefälle durch eine gesetzliche Einzelfallprüfung aufzufangen. Diese Prüfung ermöglicht – ohne einen Rechtsanspruch zu gewähren – nach folgenden Kriterien die Legalisierung des Aufenthalts bzw. die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für in Österreich voll integrierte Ausländern:
1. Der ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als fünf Jahren durchgehend in Österreich auf, wobei die lange Aufenthaltsdauer durch Behördenverzug verursacht ist.
2. Er und gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die deutsche Sprache.
3. Er verdient – wenn er arbeiten darf – den Lebensunterhalt für sich und seine allenfalls in Österreich lebenden Familienangehörigen mit legaler Arbeit bzw. hat das (negativ abgeschlossene) Asylverfahren nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzögert.
4. Er ist unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise darauf vor, dass das familiäre Zusammenleben nicht den in Österreich herrschenden Normen entspricht.
5. Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B. im Bereich der Steuerpflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, der Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.
6. Die Wohnsitzgemeinde erteilt ihre Einwilligung und bestätigt gegebenenfalls gemeinsam mit der Schule bzw. dem Arbeitgeber die volle Integration in dem Sinne, dass der Betreffende nicht Teil einer Parallelgesellschaft ist, sondern z.B. durch Mitarbeit und Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen, in denen überwiegend Österreicher Mitglied sind, praktisch bewiesen hat, dass er auch gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen, dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesellschaft und die österreichische Rechtsordnung kennt, diese vorbehaltlos akzeptiert, und auch gewillt ist, diese Haltung seinen Familienangehörigen weiterzugeben.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang erneut nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der ohne Lockerung der strengen asyl- und fremdenrechtlichen Regelungen für einzelne Härtefälle nach Ermessen eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung ermöglicht, wenn nach einer strengen zentralen Einzelfallprüfung eine vollständige und vorbildliche langjährige Integration gemäß den oben angeführten Kriterien gegeben ist.“
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Mag. Darabos zu Wort gemeldet. Die Redezeit stelle ich auf 10 Minuten ein. – Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger – in Richtung Bundesminister Mag. Darabos –: Menschliches Fremdenrechtspaket, oder
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