Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 52

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, Dipl.-Ing. Missethon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Asyl, humanitäres Aufenthaltsrecht und Fremdenrecht

Österreich verfolgt in seiner Fremdenpolitik ein klares Ziel: Die strikte Trennung von Asyl und Zuwanderung. Alle, die Schutz vor Verfolgung im Sinne der Genfer Flücht­lingskonvention brauchen, bekommen selbstverständlich Hilfe und Unterstützung in Österreich. Weiters steht außer Frage, dass Zuwanderung nur im geregelten Rahmen auf Grundlage unserer Gesetze stattfinden kann. Für sensible Fälle bietet das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz mit dem humanitären Aufenthalt Lösungsmöglichkei­ten.

Für die Gewährung humanitären Aufenthalts hat der Bundesminister für Inneres ge­meinsam mit den Bundesländern einen Kriterienkatalog erstellt. Dieser auf der Basis des geltenden Rechts erstellte Katalog regelt die Voraussetzungen für die Gewährung eines humanitären Aufenthalts und legt folgende Kriterien fest:

Opfer eines bewaffneten Konflikts in einem Heimatstaat (Massenflucht)

Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung

Opfer von Gewalt in der Familie

Krankheiten, die auf Dauer nicht im Ausland behandelt werden können

Sonstige besonders berücksichtigungswürdige Gründe, wie insbesondere der Grad der Integration und bestehende familiäre Bindungen (Artikel 8 MRK)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts sowie die Einbindung von Ländern und Gemein­den in die Entscheidungsfindung. Bei diesen Überlegungen geht der Nationalrat davon aus, dass rasche Entscheidungen in Asylangelegenheiten dazu beitragen können, Här­tefälle von Vorneherein zu vermeiden.

In diesem Sinn wird der Bundesminister für Inneres zunächst ersucht, im Sinne der Be­ratungen der Landeshauptleutekonferenz vom 4. Oktober 2007 so rasch wie möglich im Einvernehmen mit den Landeshauptleuten die auf Grund langjährigen Aufenthalts oder eines besonders hohen Integrationsgrades möglichen humanitären Problemfälle festzustellen und mit Hilfe des gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalogs einer Prüfung zu unterziehen.

Die Bundesregierung wird ferner ersucht, für die weitere rasche und präzise Erledigung von offenen Asylverfahren ein Asylgericht ehest möglich, jedoch spätestens bis zum Juli 2008, zu installieren und personell und materiell entsprechend auszustatten, um eine Beschleunigung der Verfahren und einen Abbau der Rückstände möglichst bis Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode sicher zu stellen.

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