Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 58

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derungsplus von 50.255 Personen. Dies entspricht etwa einer Stadt wie St. Pölten. Zielgerichtet auf den österreichischen Arbeitsmarkt wandern hievon nur 1000 bis maxi­mal 5000 Personen zu.

Mit 3. September 2007 gab es 456.021 aufrechte Aufenthaltstitel von Drittstaatsange­hörigen, welche sich in 18.974 Aufenthaltsbewilligungen, 86.267 Niederlassungsbewilli­gungen, 61.710 Familienangehörige, 141.994 Daueraufenthalte und 147.076 ehemali­ge Niederlassungsnachweise gliedern.

Mit dem Stand vom 31.8.2007 gab es 34.995 offene Asylverfahren. In Österreich wur­den von Jänner bis Juni 2007 5.695 Asylanträge gestellt, in Deutschland waren im es im selben Zeitraum 8.465. In Österreich kommt im genannten Zeitraum 1 Asylwerber auf 622 Österreicher, in Deutschland 1 Asylwerber auf 3.946 deutsche Staatsbürger.

Von Jänner bis Juli 2007 wurden 4753 Zurückweisungen, 1353 Ausweisungen, 2738 Aufenthaltsverbote, 390 Rückkehrverbote, 955 Zurückschiebungen, 1738 Ausrei­severpflichtungen (inkl. Freiwilliger Ausreisen) und 1790 Abschiebungen an fremden­polizeilichen Maßnahmen vollzogen.

Die Zuwanderungszahlen herausgegeben von der Statistik Austria und die Statistiken des Asyl- und Fremdenwesens des Bundesministeriums für Inneres machen ersicht­lich, dass es sich hier um einen Bereich handelt, der einer intensiveren Zuwendung der Regierung bedarf.

Die momentan geführten Debatten, unter Instrumentalisierung von Kindern und der Einsatz aufgebauschter Medienkampagnen betreffend Asylwerber und humanitäres Bleiberecht, spiegeln die Problematik im Asylrecht wider.

Wie auch der Bund sozialdemokratischer Akademiker, Intellektueller und Künstler in seinem rechtspolitischen Forderungskatalog zum Asyl- und Fremdenrecht darlegt, sind die überlange Verfahrensdauer und die daraus resultierenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen das Problem an sich: „Durch die lange Verfahrensdauer liegt in solchen Fällen jedoch oftmals keine Verfolgungsgefahr und damit kein Anspruch auf Asylge­währung mehr vor.“ Ergo wurde zwar kein Asyl gewährt, gleichzeitig aber der Schutz auf Zeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aber erfüllt. Selbst auf Asylberech­tigte wird, so wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht, dieses Abkommen nicht mehr angewendet, wenn die Umstände, auf Grund deren sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht mehr bestehen und sie es daher nicht weiterhin ablehnen können, sich unter den Schutz ihres Heimatlandes zu stellen.

Schon am Montag, den 09. Juli 2007 konnte man von Andreas Unterberger, Wiener Zeitung, lesen:

„Kaum ist das Parlament auf Urlaub, macht sich schon das erste Sommerthema breit: Kritiker sagen, das österreichische Fremdenrecht entspreche nicht der Europäi-
schen Menschenrechtskonvention. Sie haben damit wahrscheinlich Recht. Die beiden Rechtsinstrumente vertragen sich bei rein juristischer Analyse nicht gut miteinander.

Zugleich aber ist ihre Kritik weltfremd und blauäugig. Denn konsequent umgesetzt führt sie zu einem Grundrecht für sechs Milliarden Erdenbewohner auf Zuzug nach Öster­reich. Gewiss: Die neoliberale Globalisierung hat für einen weltweiten Rückgang der Armut gesorgt, sodass "nur" noch rund eine Milliarde an einer Übersiedlung interessiert ist. Die sie auch mit allen Mitteln versuchen. Sie müssen, sobald sie über Österreichs Grenze geschlüpft sind, nur eine der folgenden Strategien befolgen: Erstens könnten sie ihre Asyl-Verfahren durch ständig wechselnde Stories solange verzögern, bis schlussendlich eine Abschiebung als unmenschlich gilt. Zweitens könnten sie hier ein Kind zeugen. Drittens könnten sie sich gegen jeden Abschiebeversuch lautstark und tatkräftig wehren.

 


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