Die Schöpfer der hochentwickelten Menschenrechts-Architektur und des nach dem NS-Schrecken bewusst großzügigen Asylrechts hatten einst vieles nicht im Sinn gehabt: Sie wollten mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens keine Hintertür zur beliebigen Immigration öffnen. Sie wollten schon gar nicht die Massen aus verarmenden Drittweltländern anlocken. Sie wollten auch nicht die schmierigen Geschäfte von Schleppern honorieren. Und sie haben keineswegs daran gedacht, dass ausgerechnet Österreich das Asylrecht großzügiger ausbauen würde als fast alle anderen Länder der Welt – was bis zur Verschärfung des Fremdenrechts ja nachweislich der Fall gewesen ist (wobei Österreich übrigens immer noch zur großzügigen Hälfte Europas zählt).
Die Handlungsoptionen sind begrenzt: Entweder öffnet sich Österreich wieder für fast unkontrollierten Zuzug. Oder es wird sich der Tatsache bewusst, dass sich der Rest der Welt beim Zuzug von Ausländern weniger an humanitären Idealen als am eigenen Nutzen orientiert. Einen Kompromiss dazwischen gibt es nur in der Rhetorik von politischen, juristischen und journalistischen Gutmenschen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz 2005, welcher die Punkte
Verfahrensverkürzung, das Verfahren der einzigen Administrativinstanz darf die Dauer von maximal drei Monaten nicht überschreiten, als Beschwerdemöglichkeit und zur Entlastung des VwGH ist ein Asylgerichtshof einzurichten der ebenfalls binnen drei Monaten entscheiden muss,
Festschreiben eines strikten Neuerungsverbotes,
keine Verfahrenseröffnung bei Asylanträgen von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten,
Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antragstellers durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweisdokumenten durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei straffällig gewordenen Asylwerbern,
Sofortige Ausweisung bei allen Verfahrenseinstellungen, und
Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung
beinhaltet, zuzuleiten.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.27
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren von der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wie so oft kann man sich auch heute bei
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite