Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 59

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Die Schöpfer der hochentwickelten Menschenrechts-Architektur und des nach dem NS-Schrecken bewusst großzügigen Asylrechts hatten einst vieles nicht im Sinn ge­habt: Sie wollten mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens keine Hintertür zur beliebigen Immigration öffnen. Sie wollten schon gar nicht die Massen aus verarmen­den Drittweltländern anlocken. Sie wollten auch nicht die schmierigen Geschäfte von Schleppern honorieren. Und sie haben keineswegs daran gedacht, dass ausgerechnet Österreich das Asylrecht großzügiger ausbauen würde als fast alle anderen Länder der Welt – was bis zur Verschärfung des Fremdenrechts ja nachweislich der Fall gewesen ist (wobei Österreich übrigens immer noch zur großzügigen Hälfte Europas zählt).

Die Handlungsoptionen sind begrenzt: Entweder öffnet sich Österreich wieder für fast unkontrollierten Zuzug. Oder es wird sich der Tatsache bewusst, dass sich der Rest der Welt beim Zuzug von Ausländern weniger an humanitären Idealen als am eigenen Nutzen orientiert. Einen Kompromiss dazwischen gibt es nur in der Rhetorik von politi­schen, juristischen und journalistischen Gutmenschen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ent­wurf zum Asylgesetz 2005, welcher die Punkte

Verfahrensverkürzung, das Verfahren der einzigen Administrativinstanz darf die Dauer von maximal drei Monaten nicht überschreiten, als Beschwerdemöglichkeit und zur Entlastung des VwGH ist ein Asylgerichtshof einzurichten der ebenfalls binnen drei Mo­naten entscheiden muss,

Festschreiben eines strikten Neuerungsverbotes,

keine Verfahrenseröffnung bei Asylanträgen von Personen aus sicheren Herkunfts­staaten,

Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber,

Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antrag­stellers durch den Asylwerber,

Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweis­dokumenten durch den Asylwerber,

Verfahrenseinstellung bei straffällig gewordenen Asylwerbern,

Sofortige Ausweisung bei allen Verfahrenseinstellungen, und

Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung

beinhaltet, zuzuleiten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Scheibner. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.24

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren von der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Wie so oft kann man sich auch heute bei


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