Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 57

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Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antrag­stellers durch den Asylwerber,

Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweis­dokumenten durch den Asylwerber,

Verfahrenseinstellung bei straffällig gewordenen Asylwerbern,

Sofortige Ausweisung bei allen Verfahrenseinstellungen, und

Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung

beinhaltet, zuzuleiten.“

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das von Ihnen mit einer gewal­tigen Kampagne – die aber, davon bin ich überzeugt, von den Österreichern mittlerwei­le durchschaut wird – zu erzwingen versuchte Bleiberecht widerspricht ganz entschei­denden Punkten.

Es widerspricht dem Asylgedanken, der ganz klar als Schutz auf Zeit ausgelegt ist. So steht es auch in der Genfer Konvention. Herr Minister! Wir könnten von Amts wegen prüfen, ob Asyl zu verlängern ist und ob der Fluchtgrund noch aufrecht ist.

Dieses Bleiberecht führt den Rechtsstaat ad absurdum. Der, der es versucht, aber ab­gelehnt wird und geht, der wäre der Dumme. Wer sich mit Hilfe gefinkelter Anwälte, die wir bezahlen, möglichst lange im Land hält, der bekommt Recht.

Und zum Dritten, Herr Bundesminister, wäre das auch die eklatante und ganz deutliche Vermischung von Asyl und Zuwanderung und bedeutet eigentlich nichts anderes als einen Rechtsanspruch auf Einwanderung.

Ich kann Ihnen nur sagen: Denken Sie daran, unseren Antrag genau zu nehmen, denn der nimmt hier eine klare Trennung vor. Es zahlt sich aus, Sie werden sonst auf dieser schiefen Ebene, auf der Sie sich in diesen Fragen bereits befinden, weil Sie das nicht korrekt durchdenken, verloren sein. Unsere Unterstützung bei einem vernünftigen Ge­brauch des Asylrechts werden Sie haben – für eine Einwanderung statt Asylrecht sind wir nicht zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag, der soeben einge­bracht wurde, ist ausreichend unterstützt, wurde auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Rosenkranz und anderer Abgeordneter betreffend notwen­diger Verschärfungen des Asylwesens; eingebracht im Zuge der Debatte zum Thema der Sondersitzung „Bleiberecht jetzt - Schluss mit den unmenschlichen Abschiebun­gen“ in der 33. Sitzung des Nationalrates am 10. Oktober 2007

Während in den Jahren 2002 und 2003 der jährliche Wanderungssaldo (Zuwanderung minus Abwanderung) bei rund 36.000 Personen lag, stieg die Netto-Zuwanderung
in den letzten Jahren auf jeweils knapp über 50.000 Personen. Für 2005 zeigt die
aus den Daten des Zentralen Melderegisters erstellte Wanderungsstatistik insgesamt 119.083 Zuzüge aus dem Ausland und 68.828 Wegzüge ins Ausland, also ein Zuwan-


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