Aber es gibt auch ganz klare harte geschäftliche Interessen. Dieser Anwalt Blum, der sich hier so deutlich präsentieren kann, ist Mitglied im sogenannten „Netzwerk Asylanwalt“. Dieses besteht aus zehn im Fremden- und im Asylrecht spezialisierten AnwältInnen aus ganz Österreich und der Koordinationsstelle der österreichischen Caritaszentrale in Wien.
Ziel dieser Organisation ist es, AsylwerberInnen in schwierigen Einzelfällen anwaltliche Vertretung zu ermöglichen und Grundsatzentscheidungen für einen großen Kreis von Betroffenen herzustellen. – Genau das ist es! Das ist der Einzelfall, und hinauslaufen soll es auf ein allgemeines Bleiberecht und vor allem dann auf eine vielfältige, zahlreiche anwaltliche Vertretung durch diese Leute, die hier tätig sind, um auch ein gutes Geschäft in dieser Frage zu machen.
Wir sind der Meinung, dass man das einmal ganz klar sagen und darstellen muss, welche Gelder in diese Organisationen fließen und zu welchem Zwecke sie verwendet werden.
Zu den Richtlinien, Herr Minister, was das humanitäre Bleiberecht angeht: Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Da sind Sie bereits auf der schiefen Ebene! Willkür ist bereits durch die Verfahren ausgeschlossen. Härte soll vermieden werden. Richtlinien sind eine Verrechtlichung, und wer sie erfüllt, der hat sozusagen auch das Recht, hier zu bleiben. Das kann nicht funktionieren!
Wir sind absolut überzeugt davon, dass es zu einer neuerlichen Änderung im Fremdenrechtspaket kommen muss, dass die Verfahren wirklich kürzer werden müssen und dass wirklich klar zwischen Asyl und Zuwanderung unterschieden werden muss.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz 2005, welche die Punkte Verfahrensverkürzung“, Neuerungsverbot, keine Verfahrenseröffnung bei Asylanträgen aus sicheren Herkunftsstaaten ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie müssen das zur Gänze verlesen, sonst ist der Antrag nicht ordnungsgemäß eingebracht.
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (fortsetzend): Genügt es nicht, ihn in den Eckpunkten zu erläutern?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nein, nicht in den Eckpunkten! Zur Gänze.
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (fortsetzend):
„Verfahrensverkürzung, das Verfahren der einzigen Administrativinstanz darf die Dauer von maximal drei Monaten nicht überschreiten, als Beschwerdemöglichkeit und zur Entlastung des VwGH ist ein Asylgerichtshof einzurichten der ebenfalls binnen drei Monaten entscheiden muss,
Festschreiben eines strikten Neuerungsverbotes,
keine Verfahrenseröffnung bei Asylanträgen von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten,
Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber,
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