Innenminister Platter hat es zu verantworten, dass in der Abwicklung der Erteilung humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen chaotische Zustände im Vollzug herrschen und sich bei von Abschiebung betroffenen Familien und Kindern Angst und Schrecken breit machen.
6000 Asylverfahren dauern mit heutigem Datum länger als 5 Jahre. Entgegen den vollmundigen Ankündigungen des Innenministers dauern Asylverfahren in Österreich so lang wie eh und je. Der geringe Abbau des Rucksackes offener Asylverfahren beim Unabhängigen Bundesasylsenat von 29.752 Asylverfahren per 1.1.2007 auf 27.609 per 1.9.2007 ist angesichts eines starken Rückganges bei Neuanträgen mehr als mager ausgefallen. Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein war die Personalaufstockung beim UBAS, weil sie viel zu spät erfolgt ist. Dies hat der Rechnungshof in seinem Prüfbericht vom Februar 2007 festgehalten. Der Rechnungshof hat vernichtende Kritik am Innenministerium in Sachen Personalmanagement geübt. Viel zu spät habe man die Problematik der langen Asylverfahren und den Personalengpass erkannt. Der Rechnungshof strich besonders mangelnde Analyse und Problemsicht beim Innenministerium auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenwesens heraus.
Die EUROSTAT – Statistik über Asylerledigungen zeigt sogar, dass im Jahr 2006 3095 Asylakten in Österreich weniger erledigt wurden als noch im Jahr 2005. Das am 1.1.2006 in Kraft getretene Fremdenrechtspaket hat somit nicht einmal einen Beschleunigungseffekt gebracht.
Da hilft die Vertröstung auf den als „Allheilmittel“ immer wieder angekündigten Asylgerichtshof, der irgendwann im Laufe 2008 seine Tätigkeit aufnehmen soll und für den entgegen der Entschließung des NR vom Juli 2005 (!) keinerlei Vorarbeiten geleistet wurden, gar nichts.
Seit Jahresbeginn 2007 gibt es wöchentlich Berichte über Schubhaft, Abschiebung von in Österreich völlig integrierten Menschen. Bis zum Frühsommer hat sich Innenminister Platter diesem Strukturproblem völlig versagt. Er wurde nicht müde, seine Theorie von Einzelfällen zu vertreten, die man sich genau ansehen müsse. In lapidaren Stehsätzen verwies er stolz auf Rückgänge bei Asyl und Einwanderung. Mehr Facetten hat die Plattersche Migrationspolitik nicht zu bieten.
Erst deutliche Kritik des Menschenrechtsbeirates am Innenminister in Fragen des Umgangs mit Integrierten vom Juli 2007 hat den Innenminister aufhorchen lassen. Die Empfehlungen des Beirates waren zusammengefasst eindeutig:
Vollziehung und Legistik im Fremdenrechtsbereich sollte das Grundrecht auf Privat- und Familienleben stärker berücksichtigen. Wie die Mehrheit der sonstigen Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates fand auch diese Empfehlung bei Minister Platter keinen Umsetzungswillen.
Innenminister Platter war lediglich bereit, ein Formular zur Vereinheitlichung der Prüfung humanitärer Fälle anzukündigen. Die Ausfertigung des Formulars dauerte den ganzen Sommer über und wurde als „großer Wurf“ präsentiert. Das Formular ist nichts weiter als die geringfügige Modifikation eines bereits bestehenden Formulars. Ländern, Gemeinden und BürgermeisterInnen wurden Mitspracherechte bei der Vergabe humanitärer Aufenthaltsberechtigungen zuvor suggeriert, die sich in der Realität, sprich im Fremdenrechtspaket, nicht wiederfinden. Nach wie vor darf ohne Zustimmung des Innenministers keine einzige humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Ein ebenfalls angekündigter Kriterienkatalog ist bis heute für Interessierte nicht einsehbar.
Wenn der Druck der Medien und der Öffentlichkeit im Einzelfall zu groß wird, werden bestenfalls Teillösungen angeboten. Das führt verglichen mit hunderten gleichgelagerten Fällen zu Willkür und Unberechenbarkeit behördlichen Einschreitens. Gleichzeitig
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