hat Innenminister Platter der Abschiebethematik noch eins draufgesetzt. Medienberichten zufolge verfolgt das Innenministerium nun die Strategie, Massenabschiebungen in den Kosovo zu starten.
Vom Innenminister in Bedrängnis angebotene Teillösungen verstoßen häufig ihrerseits gegen die europäische Menschenrechtskonvention. So im Fall der medial bekannten 5-köpfigen Familie Cvitic. Die Familie lebt seit 14 Jahren in Österreich ohne Aufenthaltsbewilligung. Hier war das Innenministerium lediglich bereit, den 3 minderjährigen Kindern humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen. Beide Elternteile gingen leer aus. Damit besteht keine legale Arbeitsmöglichkeit der Eltern und kein Anspruch auf Familienbeihilfe.
Besondere Brutalität und Zynismus kennzeichnet das Vorgehen des Innenministers im Fall der Familie Zogaj. Der psychisch schwer mitgenommenen Mutter von Arigona wird ein Abschiebeaufschub bis zum Erhalt einer VfGH – Entscheidung zugebilligt. Gleichzeitig soll sie für diesen Zeitraum, der je nach Verfahrensdauer bis zu 2 Jahre erfassen kann, von Ihrer Restfamilie getrennt leben. Insbesondere von 2 kleinen Kindern im Alter von 7 und 8 Jahren. Indem der Innenminister das aus Verzweiflung erfolgte Untertauchen der 15 jährigen Arigona Zogaj als Erpressungsversuch bezeichnet, setzt er auf Eskalation statt Beruhigung in diesem sensiblen Konflikt. Innenminister Platter ist offenkundig auch menschlich seinem Amt nicht gewachsen.
Bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zum Thema Bleiberecht gibt sich der Innenminister persönlich verärgert und extrem uninformiert (XIII GPNR 331/J; 2360/AB-BR/2007). Einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass er nicht erklären kann, was er unter einem „generellen Bleiberecht“ versteht. Aus seiner Sicht könne das nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein. Innenminister Platter lässt verlauten, dass er keine Ahnung hat, was mit 280 in den letzten Monaten erledigten, über 10 Jahre dauernden Asylverfahren, passiert ist. Wie viele dieser Personen kein Asyl erhalten haben und damit vor einer Abschiebung stehen. Innenminister Platter hat nicht einmal Informationen darüber, wie viele Ersuchen auf humanitären Aufenthalt insgesamt anhängig sind. Er führt keine Aufzeichnungen über die Zahl an erteilten Abschiebeaufschüben. Kurz und gut, die Uninformiertheit hat beängstigende Dimensionen angenommen.
Innenminister Platter verweigert stur und unbelehrbar und gegen die Ansicht namhafter ExpertInnen und Institutionen Änderungen am Fremdenrechtspaket. Selbst der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat dem Innenminister Änderungen am Fremdenrechtspaket nahegelegt. Platter will im Gegenzug lediglich evaluieren und das frühestens 2009!
All das lässt nur den Schluss zu, dass der Innenminister gar nicht daran denkt, sachgerechte Lösungen beim humanitären Bleiberecht in der jetzt gebotenen Raschheit vorzuschlagen. Er steht mit den Menschenrechten regelrecht auf Kriegsfuß. Er fügt durch die von ihm zu verantwortende Abschiebeexzesse der Republik einen schweren Schaden zu.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Inneres wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“
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