Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 73

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Die Erfolgsquote der Anwendung der DNA-Analyse ist seit der Einführung international unbestritten hoch und wäre aus heutiger Sicht nicht mehr weg zu denken.

Das bekannteste Anwendungsgebiet der DNA-Analyse ist wohl die Verbrechensaufklä­rung und damit verbunden die Feststellung der Identität einer Person, doch das gene­relle Einsatzgebiet ist um einiges weiter und vielschichtiger. So kommt die DNA-Ana­lyse speziell im medizinischen Bereich bei der Feststellung von Krankheiten und deren Ursachen große Bedeutung zu. Aber auch bei der Ermittlung von Verwandtschaftsver­hältnissen nimmt der DNA-Test einen hohen Stellenwert ein.

Gerade die Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen mittels DNA-Analyse sollte im Asyl- und Fremdenwesen in Zukunft Eingang finden. Der Familiennachzug, seit jeher ein großes Problem der österreichischen Fremdenpolitik, bietet ein perfektes Ge­lände zur Anwendung der DNA-Tests. Im Asyl- und Fremdenwesen wird leider von manchen fremden Antragstellern gelogen und betrogen. Die Papiere werden vernich­tet, das Alter ändert sich, die Namen ebenso und die Herkunftsländer wechseln nach Bedarf. Genauso sind die Probleme auch mit den Familien.

Einige ausländische Familien wurden schon nach Österreich geholt, die Meisten davon mit vielen Kindern gesegnet. Oftmals stellte sich heraus, dass einige der Kinder nicht die Eigenen waren, sondern aus anderen Familien stammten.

In Frankreich wurde seit geraumer Zeit über den Einsatz von DNA-Tests als Verwandt­schaftsnachweis zur Immigrationskontrolle diskutiert. Nun hat der französische Senat den DNA-Tests als Nachweis der biologischen Verwandtschaft zugestimmt. Der Grund für diese Regelungen war laut der Tageszeitung „Die Presse“ vom 5. Oktober 2007, „dass die praktisch inexistenten oder unzuverlässigen Zivilstandsregister mancher afri­kanischer Herkunftsländer von Zuwanderern nicht genügten.“

Selbst der ORF hat diese Idee, nachziehende Angehörige von Einwanderern deren biologische Abstammung bezweifelt wird, per DNA-Test belegen zu lassen, in der Pressestunde vom 23. September 2007aufgegriffen.

Aus den genannten Gründen muss die DNA-Analyse in Zukunft eine generelle Voraus­setzung für den Familiennachzug werden und somit für die nach Österreich wollenden Familienangehörigen verpflichtend sein. Die Kosten für den DNA-Test trägt natürlich der nachziehende Fremde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage für den Einsatz der DNA-Analyse als Grundlage für einen Verwandt­schaftsnachweis beim Familiennachzug zur Immigrationskontrolle zuzuleiten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Strache, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend Schließung der bestehenden Erstaufnahmestellen des Bundesasylamtes und Er­richtung einer neuen Erstaufnahmestelle an der Staatsgrenze

 


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